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Österreich: So können Diesel-PKW-Halter ihre Rechte durchsetzen
Seit 2015 ist klar, das der Autohersteller Volkswagen aus Deutschland Millionen Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189 manipuliert hat. Im Zuge dessen musste der Konzern in etlichen Ländern wie Deutschland und den USA Milliarden an Entschädigungen zahlen. In Österreich stehen die über 360.000 vom Abgasskandal betroffenen Österreicher allerdings nach wie vor weitestgehend mit leeren Händen dar. Ein Hauptgrund dafür ist, dass es von der österreichischen Justiz bis dato keine klare, höchstrichterliche Rechtsprechung in der Sache gibt.
Stehen die Verbraucher demnach dem Milliarden-Konzern Volkswagen ohnmächtig gegenüber? Claus Goldenstein verneint dies und hat eine Lösung in petto. Er ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die über 21.000 Mandanten in der Sache vertreten – davon 1.200 aus Österreich.
Klagen in Braunschweig
Als erfolgversprechendste Variante empfiehlt Claus Goldenstein eine Klage in Braunschweig. “Diese ist seit dem von der Kanzlei Goldenstein erstrittenen Urteil des deutschen Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 möglich”, weiß der in Potsdam ansässige Rechtsexperte. Vor einigen Wochen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem ersten Dieselskandal-Urteil VW der sittenwidrigen Handlung für schuldig befunden und abschließend geklärt, dass und wie betroffene Käufer zu entschädigen seien. Theoretisch konnten betroffene Österreicher auch schon zuvor am VW-Gerichtsstand in Braunschweig klagen. Da die dortigen Richter den Konzern jedoch nicht in einem einzigen Verfahren verurteilt haben, hat dies keinen Sinn ergeben.
Mit dem Urteil des BGH wird sich das nun ändern. Seither ist klar, dass Verbraucher ihre manipulierten Fahrzeuge für den ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer an der Laufleistung bemessenen Nutzungsentschädigung zurückgeben können. “Das ist ein Urteil mit Signalwirkung für alle Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in Deutschland. Sämtliche Richter werden sich bei zukünftigen Dieselskandal-Verfahren an dieser Rechtsprechung orientieren – auch in Braunschweig”, ergänzt Goldenstein.
Auch in der Causa finanziellen Risiko – eine entscheidende Komponente für viele Kläger – hat die Kanzlei eine Antwort parat. Um die betroffenen Verbraucher von jeglichen Bedenken zu befreien, haben sich die Anwälte die Deckungszusagen von den führenden Rechtsschutzversicherern aus Österreich geholt. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, dem steht ein Prozesskostenfinanzierer zur Verfügung, der sämtliche Kosten trägt und nur bei Erfolg eine Provision in Höhe von 20 Prozent erhält. “Es ist an der Zeit, dass Verbraucher aus Österreich sich zur Wehr setzen.”, ergänzt der Rechtsanwalt Alexander Voigt, Büroleiter des Innsbrucker Standorts der Kanzlei Goldenstein
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
So setzen sich die Entschädigungen zusammen
In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.