04.
Jun 2021

Österreicher haben geltende Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals

In den USA entschädigte Volkswagen die betroffenen Halter von manipulierten Autos bereits kurz nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals. In Europa bestritt der Automobilkonzern hingegen jahrelang, sich in der Sache illegal verhalten zu haben. So dauerte es bis zum Jahr 2020, als die Kanzlei Goldenstein das erste verbraucherfreundliche Bundesgerichtshof-Urteil in Deutschland erwirkte und betroffenen PKW-Haltern damit zu Rechtssicherheit verhalf. In Österreich gibt es bislang noch kein höchstrichterliches Urteil in der Sache, doch auch Österreicher profitieren von der verbraucherfreundlichen Rechtslage in Deutschland.

Österreicher profitieren von verbraucherfreundlicher Rechtsprechung in Deutschland

In Österreich sind nämlich ebenfalls Hunderttausende PKW-Besitzer vom Abgasskandal betroffen. Die Automobile von Herstellern wie VW, Audi, Porsche und Daimler haben wegen des Abgasskandals enorm an Wert verloren und könnten noch immer jederzeit stillgelegt werden. So urteilte das OLG Wien beispielsweise, dass auch das Software-Update von VW nicht ausreicht, um die Straßenzulassung von manipulierten Fahrzeugen zu garantieren.

Betroffene Verbraucher haben daher die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Für Österreicher ist dies auch in Deutschland möglich. Im Fall von Betrug oder einer sittenwidrigen Handlung haben die geschädigten Personen nämlich die Möglichkeit, ihre Rechte am eigenen Wohnort oder dem Gerichtsstand der anderen Partei durchzusetzen.

Wer also seine Rechte im Abgasskandal in Österreich durchsetzen möchte, kann dies zum Beispiel auch an den deutschen Gerichten in Ingolstadt, Stuttgart und Braunschweig tun. Dort haben die Automobilhersteller Audi, Mercedes-Benz, Porsche und VW ihre Hauptsitze.

Das sind die Rechte im Abgasskandal

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann dieses an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

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