20.
Aug 2020

Österreicher sollten ihre Rechte im Abgasskandal jetzt durchsetzen

Auch fünf Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals herrscht in Österreich keine Rechtssicherheit für Verbraucher, während Millionen betroffene Halter im Ausland bereits Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG durchgesetzt haben. Doch es gibt eine Möglichkeit, wie auch Österreicher bereits jetzt erfolgreich zu ihrem Recht kommen. 

BGH-Urteil in Deutschland ebnet Weg für Klagen in Braunschweig 

“Am 25. Mai 2020 haben wir von der Kanzlei Goldenstein in Deutschland für Rechtssicherheit im Dieselskandal gesorgt. Doch das Urteil hilft auch Österreichern weiter: Der Bundesgerichtshof hat eindeutig definiert, dass betroffene VW-Halter Anspruch auf Schadensersatz haben. Von dieser Entscheidung profitieren auch Österreicher. Denn diese können ihre Rechte auch  in Deutschland durchsetzen”, erklärt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Er ergänzt: 

Österreicher haben nämlich auch die Möglichkeit, ihre Rechte am Gerichtsstand von Volkswagen – in Braunschweig – durchzusetzen. Dort werden die Richter zukünftig der Auffassung des Bundesgerichtshof folgen und die Entschädigungszahlung gewähren. Wir raten allen betroffenen Fahrzeughaltern dazu, ihre Rechte schnellstmöglich in Deutschland durchzusetzen und stehen kostenfrei für eine rechtliche Beratung zu diesem Thema zur Verfügung.” 

 

Deshalb kann die Wartezeit teuer werden  

Da es aktuell nicht absehbar ist, wann auch in Österreich Rechtssicherheit im Dieselskandal herrscht, werden die betroffenen Halter durch die langen Wartezeiten indirekt zur Kasse gebeten werden. Das liegt daran, dass sich die Kläger ihre bisherige Fahrzeug-Laufleistung anrechnen lassen müssen. Diese wirkt sich also negativ auf den Schadensersatz aus. Je länger die Fahrzeuge also genutzt werden, desto mehr Kilometer legen sie zurück und umso geringer fällt die Entschädigung aus.   

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen 

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: