11.
Okt 2023

OLG Stuttgart verkündet im März 2024 Urteil in der Diesel-Musterklage gegen Mercedes

Seit Sommer 2022 wird am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart über eine Musterfeststellungsklage im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal verhandelt. Nun haben die verantwortlichen Richter festgelegt, dass sie am 28. März 2024 ein Urteil in der Sache verkünden werden. Die rund 2800 Kläger dürfen sich Hoffnungen auf Schadensersatz machen.

OLG-Verfahren pausierte zuletzt aufgrund mehrerer Grundsatzurteile

Dass zwischen der ersten mündlichen Verhandlung und dem abschließenden Urteil fast zwei Jahre vergehen, liegt vordergründig daran, dass die Verhandlung der Musterklage zwischenzeitlich pausiert wurde. Die Stuttgarter Richter wollten nämlich zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie eine darauf basierende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) abwarten.

Die EuGH-Richter befassten sich nämlich unter anderem mit der Frage, ob Schadensersatzansprüche im Abgasskandal selbst bei einer fahrlässigen Schädigung bestehen. Im März dieses Jahres entschieden Europas oberste Zivilrichter, dass dies der Fall ist. Daraufhin senkten auch die Richter am deutschen Bundesgerichtshof die Hürden für erfolgreiche Abgasskandal-Klagen im Juni 2023.

Gute Aussicht auf Schadensersatz für Musterkläger

Künftig muss demnach nicht nachgewiesen werden, dass sich ein Fahrzeughersteller vorsätzlich sittenwidrig verhalten hat, als dieser die Abgasreinigung der eigenen Diesel-Fahrzeuge manipuliert hat. Das ist auch in Bezug auf die Musterklage am OLG Stuttgart relevant, da der BGH in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal angezweifelt hat, dass sich der Stuttgarter Autobauer im Abgasskandal vorsätzlich schädigend verhalten hat.

Nun stellt sich die Frage nach der Vorsätzlichkeit allerdings gar nicht mehr. Stattdessen muss im Prinzip nur noch belegt werden, dass das jeweilige Fahrzeug illegal manipuliert wurde. Das ist im Rahmen des Mercedes-Abgasskandals bereits vielfach mit Hilfe unabhängiger Abgastests gelungen. Folglich ließ der Vorsitzende Richter des OLG Stuttgarts im Rahmen der Musterklage gegen Mercedes zuletzt bereits durchblicken, dass er in den meisten Anklagepunkten eher der Klägerseite folgen und den betroffenen Fahrzeughaltern wohl Schadensersatz zusprechen wird.

Endet die Musterklage frühzeitig in einem Vergleich?

Die Mercedes-Musterfeststellungsklage ist bereits die zweite Musterklage im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. 2020 endete eine solche Klage gegen VW mit einem Vergleich. Eine ähnliche Entwicklung könnte es auch bei der Mercedes-Musterklage geben, sofern sich beide Parteien noch vor der Urteilsverkündung im März außergerichtlich einigen.

Ein solcher Vergleich kann für Mercedes-Benz durchaus Sinn ergeben, denn die Erfolgsaussichten des Stuttgarter Autobauers sind durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des deutschen Bundesgerichtshofs enorm gesunken. Mit einer außergerichtlichen Einigung könnte Mercedes daher unter anderem weitere Verfahrenskosten sparen.

Diese Mercedes-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Von den Grundsatzurteilen zur fahrlässigen Schädigung im Abgasskandalprofitieren allerdings nicht nur die Teilnehmer der Mercedes-Musterfeststellungsklage, sondern auch andere Halter von illegal manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen. Während sich der Musterklage gegen Mercedes insgesamt nicht einmal 3000 Kläger angeschlossen haben, wurden deutschlandweit mehr als 500.000 illegal manipulierte Fahrzeuge des Stuttgarter Autobauers zugelassen.

Bei den manipulierten Dieselmotoren von Mercedes-Benz handelt es sich um die Modelle OM607, OM622, OM626, OM640, OM642 und OM651. Die Vier- bzw. Sechszylindermotoren wurden in beinahe sämtlichen Fahrzeugklassen der Diesel-Fabrikate verbaut. Dies betrifft die A-, B-, C-, E,- G-, R-, S- und V-Klasse sowie die Modellreihen CLA, CLS, GLC, GLE, GLK, GLS, Marco Polo, ML, SLC, SLK, Sprinter, Vito, Vito Tourer und Viano.

In allen manipulierten Mercedes-Modellen wurden unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut. Hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt sich eine Abschalteinrichtung, die nur bei bestimmten Temperaturen für eine korrekte Abgasreinigung sorgt. Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass entsprechende Abschalteinrichtungen illegal sind und betroffene Fahrzeughalter deshalb Anspruch auf Schadensersatz haben.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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