10.
Mai 2021

Opel-Abgasskandal: Vorsicht vor „freiwilliger Servicekampagne”

Opel hat aktuell die Genehmigung „für eine freiwillige Servicekampagne zur Verbesserung des Emissions-Verhaltens von Fahrzeugen mit Dieselmotor“ erhalten. Konkret möchte der deutsche Autohersteller rund 100.000 Diesel-Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2018 mit einem freiwilligen Software-Update ausstatten, das die Abgasreinigung der Autos verbessern soll. Betroffene Halter sollten jedoch zweimal überlegen, ob sie das Update auf ihrem Fahrzeug installieren lassen. Es drohen schwerwiegende Folgen.

Update-Angebot für Astra-, Corsa- und Insignia-Halter

Das Update möchte Opel auf Fahrzeuge der Modellreihen Astra, Corsa und Insignia aufspielen. Es ist davon auszugehen, dass Opel mit der Installation der freiwilligen Software-Updates einem offiziellen Rückruf dieser Fahrzeuge zuvorkommen will. Einen ähnlichen Weg wählten auch Daimler und Volkswagen bereits im Rahmen des Abgasskandals.

So wurden auch VW- und Mercedes-Fahrer bereits in die Werkstatt gelockt, um sich ein freiwilliges Software-Update aufspielen zu lassen. Teilweise erhielten die Fahrzeugbesitzer im Gegenzug sogar Wertgutscheine. Auf diese Weise wollten die Autobauer die Kontrolle im Dieselskandal behalten, denn die betroffenen Fahrzeuge wurden im Nachhinein überwiegend durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen. Diesen Rückruf konnten die Autobauer den Haltern von bereits upgedateten Fahrzeugen teilweise verheimlichen. Schließlich wurde die Abgasreinigung dieser PKW bereits angepasst.

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Das sind die Folgen von Software-Updates

Wer sich ein freiwilliges Software-Update installieren lässt, muss sich jedoch auf noch weitere negative Folgen einstellen. Ein solches Update kann nämlich jede Menge Nebenwirkungen mit sich bringen. Im Rahmen des Abgasskandals erhielten bereits mehrere Millionen Fahrzeuge in Deutschland ein Software-Update und nicht selten klagten betroffene Halter im Nachhinein unter anderem über einen erhöhten Kraftstoff- und AdBlue-verbrauch, Leistungseinbrüche, Ausfälle des Abgassystems, verstopfte Partikelfilter und sogar komplette Motorschäden.

Laut einer Umfrage des Vereines für Konsumenteninformationen (VKI) klagt jeder zweite Fahrzeughalter nach der Durchführung eines Software-Updates über Probleme. Für die oftmals kostspieligen Reparaturen kommen die verantwortlichen Hersteller jedoch häufig nur auf, wenn der Schaden in einem direkten Zusammenhang mit dem Software-Update steht. Das ist in der Praxis allerdings nur schwer nachweisbar.

Verbraucheranwalt rät Opel-Haltern von Update ab:

“Bei Opel-Haltern sollten sofort die Alarmglocken angehen, wenn sie über die Durchführung einer ‘freiwilligen Servicekampagne’ informiert werden”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er erklärt:

“Erst wenn das Kraftfahrt-Bundesamt einen offiziellen Rückruf veranlasst hat, sind Autobesitzer dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug einem Software-Update unterziehen zu lassen. In diesem Fall droht sonst nämlich die Stilllegung des betroffenen PKW, da diese die vorgeschriebenen Umweltregularien nachweislich nicht einhalten.

Allerdings haben die betroffenen Fahrzeughalter dann auch die Gewissheit, dass ihr Auto tatsächlich vom Abgasskandal betroffen ist. Das ermöglicht es ihnen, Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene Opel-Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.”

KBA rief bereits mehrere Opel-Modelle wegen Manipulationen zurück

Der Abgasskandal bei Opel ist bereits seit 2018 bekannt. Damals rief das Kraftfahrt-Bundesamt erstmals rund 100.000 Diesel-Fahrzeuge der Modellreihen Zafira, Cascada und Insignia zurück. Zwar wehrte sich Opel juristisch gegen diesen Rückruf, doch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte die Beschwerde von Opel im Eilverfahren ab.

Experten kritisieren, dass Opel betroffene Fahrzeughalter mit der Beschwerde lediglich hinhalten und verunsichern möchte. Unabhängige Abgastests belegen nämlich eindeutig, dass auch Diesel-Fahrzeuge von Opel nur im Testbetrieb wirklich sauber waren, während sie im Normalbetrieb ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen ausstießen.

Schadensersatzansprüche im Dieselskandal

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann Schadensersatzansprüche geltend machen. So besteht die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben und dafür eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ gibt es auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen. Diese Summe soll den Wertverlust kompensieren, der durch den Abgasskandal entstanden ist. Nachweislich manipulierte Fahrzeuge erzielen nämlich deutlich geringere Verkaufswerte als vergleichbare PKW, die nicht manipuliert wurden.

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