07.
Nov 2019

Opel muss drei Diesel-Modelle zurückrufen – Fahrzeughalter haben Anspruch auf Entschädigung

 

Opel muss drei Diesel-Modelle der Baureihen Zafira, Cascada und Insignia zurückrufen. Das entschied heute das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG). Bereits im Oktober 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den sofortigen Rückruf der Fahrzeuge veranlasst, doch der Rüsselsheimer Konzern legte eine Beschwerde dagegen ein. Diese Beschwerde wurde nun unwiderlegbar abgewiesen.

Konkret geht es um die PKW-Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Baujahren 2013-2016. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in diesen Fahrzeugen den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung entdeckt. Dadurch stoßen die PKW-Modelle bei Temperaturen von weniger als 17 Grad mehr Stickoxide aus, als die EU-Umweltrichtlinien erlauben.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

“Die Halter der betroffenen Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem werden die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verlieren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz von dem jeweiligen Hersteller einzufordern und ihr Fahrzeug zurückzugeben”, erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein und kommentiert zusätzlich:

“Dieser Schadensersatz liegt im Normalfall über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Fahrzeuges. In der Regel setzt sich die Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere hängt von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges ab. Teilweise sprechen die deutschen Gerichte betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktszinsen zu, die die Entschädigungssumme noch höher ausfallen lassen.

Gemeinsam mit unserem Abgasskandal-Portal rightnow.eu setzen wir aktuell bereits die Rechte von mehr als 11.000 Fahrzeughaltern von manipulierten PKW in Deutschland durch. Für unsere Mandanten ist die Durchsetzung ihrer Rechte stets risikofrei, denn wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Leistungen unseres Prozesskostenfinanzierers in Anspruch nehmen. Betroffene Fahrzeughalter können ihre rechtlichen Möglichkeiten auf rightnow.eu kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen und uns mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen.”

Zwei Drittel aller Diesel-Fahrzeuge fallen durch Umwelt-Tests durch

Erst kürzlich wurde aufgrund einer Recherche des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) bekannt, dass 65 Prozent aller vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) getesteten Dieselfahrzeuge die zulässigen Stickoxide-Werte nicht erfüllen und demnach wohl fast alle großen Fahrzeughersteller Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Modellen eingebaut haben.

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