27.
Nov 2019

Paukenschlag in Österreich: VW Software-Update hat Mängel

In Österreich wurde aktuell ein wichtiges Urteil für Verbraucher gefällt: Das Oberlandesgericht Wien entschied, dass die im Zuge des Abgasskandals getätigten Software-Updates von Volkswagen Mängel aufweisen. Dadurch können österreichische Fahrzeughalter, die ein Software-Update durchführen ließen, ihre Autos gegen eine Entschädigungszahlung an den Hersteller zurückgeben.

“Thermofenster” sorgen für erhöhten Schadstoffausstoß

In dem behandelten Fall ging es um einen Audi Q8, der im Jahr 2014 gekauft wurde. Das Fahrzeug der VW-Tochter wurde im Rahmen des Dieselskandals eines Software-Updates unterzogen, um künftig die vorgegebenen Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten. Durch das Update sank der Stickoxide-Ausstoß zwar – allerdings nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius.

Eine solche Abschalteinrichtung wird als sogenanntes Thermofenster bezeichnet. Zwar gab das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Updates in Deutschland frei, in Österreich drohe jedoch jederzeit ein Verbot der betroffenen Fahrzeuge, begründeten die Richter ihre Entscheidung. In etwa sechs Monaten pro Jahr liegen die Temperaturen in Österreich unter bzw. über den Temperaturen, in denen das Software-Update wirksam ist.

In Deutschland deckte das ARD-Fernsehmagazin Kontraste im September auf, dass die VW-Abgaseinrichtung nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad funktionieren und teilweise sogar mehr Schadstoffe als vor dem Update ausstoßen.

Das ist die Rechtslage in Deutschland

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber von der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt die Rechtslage für betroffene Fahrzeughalter:

“Die Fahrzeuge, die im Rahmen des Abgasskandals ein Software-Update erhielten,  erfüllen die geltenden Umweltregularien noch immer nicht. In einigen Städten könnten sie dadurch sogar von einem Fahrverbot betroffen sein. Fahrzeughalter können daher juristisch gegen das Verkehrsministerium und Volkswagen vorgehen:

Das Kraftfahrt-Bundesamt, das dem Verkehrsministerium unterliegt, hat diese Abgaseinrichtung freigegeben. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, das Verkehrsministerium auf Schadensersatz zu verklagen. Außerdem droht dem Verkehrsministerium diesbezüglich ein Prozess wegen Beihilfe zum schweren Betrug, da das KBA bei den fehlerhaften Einrichtungen offensichtlich mehr als ein Auge zugedrückt hat.  Das bestätigten die österreichischen Richter nun einmal mehr. Bei 2,4 Millionen betroffenen Fahrzeugen könnte das in einer Klagewelle gegen das Verkehrsministerium enden.

Weiterhin haben betroffene Fahrzeughalter aber auch in Deutschland die Möglichkeit, VW juristisch zu der Rücknahme des betroffenen Fahrzeuges zu verpflichten und dadurch eine Entschädigung zu erhalten, die über dem aktuellen Fahrzeugwert liegt. Wir von Goldenstein & Partner schaffen es, die Ansprüche unserer Mandanten im Abgasskandal in durchschnittlich sechs bis acht Monaten durchzusetzen. Gern unterstützen wir auch Österreicher bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

VW-Abgasskandal: Verjährungsfrist naht

Insbesondere Halter von VW-Fahrzeugen müssen sich jedoch beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen und damit bares Geld. Dann tritt nämlich die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein.”

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

Die Entschädigungssumme, die Fahrzeughaltern zugesprochen wird, unterscheidet sich von Fall zu Fall: Sie setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

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