25.
Aug 2021

Pferdetransporter sind vom Abgasskandal betroffen

Wer regelmäßig Pferde kauft, verkauft oder diese zu Reitturnieren und anderen Veranstaltungen bringt, kommt nicht um die Anschaffung eines Pferdetransporters oder -anhängers herum. Häufig werden Kastenwägen wie der Fiat Ducato zu solchen Pferdetransportern umgebaut. Doch mehrere Modellvarianten des Fiat Ducato sind vom Abgasskandal betroffen und könnten jederzeit stillgelegt werden. Was müssen die Besitzer von Pferdetransportern nun beachten?

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigen den Fiat-Abgasskandal

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass auch Pferdetransporter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit illegal manipuliert wurden. Im vergangenen Jahr ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt Geschäftsgebäude von Fiat durchsuchen und veröffentlichte anschließend Informationen, wonach allein in Deutschland mehr als 200.000 Fahrzeuge aus dem Fiat-Konzern vom Abgasskandal betroffen sind.

Da der Fiat Ducato besonders bei Wohnmobil-Herstellern als beliebtes Fahrgestell gilt, trifft der Fiat-Abgasskandal vor allem die Campingszene. Doch auch für den Bau von Pferdetransportern gilt der Ducato als beliebtes Basismodell. Das führt dazu, dass möglicherweise sämtliche Pferdetransporter mit Ducato-Fahrgestellen aus den Baujahren 2014 bis 2019 eigentlich nicht für den Straßenverkehr in Europa geeignet sind.

Betroffenen Haltern droht im schlimmsten Fall die Stilllegung

Die betroffenen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 enthalten zeitabhängige Abschalteinrichtungen, die nur für 22 Minuten nach dem Motorstart für eine gesetzeskonforme Abgasreinigung sorgen. Da amtliche Abgastests in der Regel nur 20 Minuten andauern, erhielten die manipulierten Autos die EU-Typengenehmigung, obwohl sie nach 22 Minuten Vielfaches der zulässigen Schadstoffmengen emittieren.

Wer einen manipulierten Pferdetransporter besitzt, muss daher mit enormen Wertverlusten und im schlimmsten Fall sogar einer Stilllegung des eigenen Fahrzeugs rechnen. Schließlich hätten die Fahrzeuge eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Deshalb werden die Fahrzeuge früher oder später auch von Rückrufaktionen betroffen sein, damit die verbauten Abschalteinrichtungen beseitigt werden. Dieser Prozess kann jedoch ebenfalls zu Problemen führen.

Fahrzeugschäden drohen wegen Software-Updates

Der PKW-Abgasskandal bei Herstellern wie VW und Daimler hat nämlich gezeigt, dass die Autohersteller für die Normalisierung der Abgasreinigung im Normalfall auf Software-Updates setzen, die die verwendete Abschalteinrichtung überspielen und den Schadstoffausstoß dadurch reduzieren sollen.

Während das Abgasproblem also durch Software-Aktualisierungen gelöst werden kann, entstehen durch die Installation des Updates oftmals jedoch weitere Schäden: Die Fahrzeuge sind nämlich nicht darauf ausgerichtet, Schadstoffe gesetzeskonform zu filtern. Das kann unter anderem zu einer Verstopfung von Partikelfiltern und somit folgeschweren Fahrzeugproblemen führen. Eine Umfrage des österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) ergab demnach, dass jeder zweite Fahrzeughalter nach der Durchführung eines Software-Updates über Probleme klagt.

Die beanstandeten Schäden reichen von unangenehmen Gerüchen bis hin zu Motorenschäden, die reparatur- und somit kostenintensiv sind. Da diese Probleme jedoch oft erst Monate nach der Software-Aktualisierung auftreten, lässt sich ein Zusammenhang zwischen Schaden und Update in vielen Fällen nicht zweifelsfrei herstellen. Das führt dazu, dass die verantwortlichen Hersteller auch nur in den wenigsten Fällen für die entstandenen Reparaturkosten aufkommen.

Besitzer von manipulierten Pferdetransportern haben Anspruch auf Schadensersatz

Wer einen illegal manipulierten Pferdetransporter besitzt, hat jedoch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen und sollte sich unbedingt schnellstmöglich über die eigenen Rechte informieren. So besteht unter anderem die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug an den verantwortlichen Motoren-Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.

Alternativ ist es auch möglich, das eigene Fahrzeug zu behalten und einen Teil der Kaufsumme als Entschädigung durchzusetzen oder sogar die Auslieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs bei dem verantwortlichen Fahrzeughändler geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte bereits, dass die Halter von manipulierten Autos Ansprüche auf ein neues, mangelfreies Fahrzeug haben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Gewährleistungsfrist in Höhe von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist.

Das bedeutet, dass sich diese Gewährleistungsansprüche aktuell nur noch für Fahrzeuge durchsetzen lassen, die frühestens im Spätsommer 2019 gekauft wurden. Daher ergibt es für betroffene Pferdetransporter-Besitzer unbedingt Sinn, sich schnellstmöglich von einer Anwaltskanzlei bezüglich ihrer Rechte beraten zu lassen, um eine Verjährung der eigenen Ansprüche nicht zu riskieren.

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