07.
Apr 2022

PKW-Kartell sprach sich wegen Abgasskandal ab

Volkswagen, BMW, Mercedes-Benz, Audi und Porsche haben sich jahrelang illegal zur Abgasnachbehandlung ihrer Diesel-Fahrzeuge abgesprochen. Deshalb wurden diese Autobauer im vergangenen Jahr von der EU-Kommission mit einem Bußgeld in Höhe von insgesamt 875,2 Millionen Euro bestraft. Nicht zuletzt wegen dieser Absprachen wussten diese Autohersteller untereinander von der hohen Manipulationsbereitschaft des jeweils anderen.

Autobauer manipulierten AdBlue-Verbrauch ihrer Fahrzeuge illegal

Zwischen 2009 und 2014 haben VW, BMW, Mercedes-Benz, Audi und Porsche gemeinsam beschlossen, in den eigenen Diesel-Autos lediglich sehr kleine AdBlue-Tanks zu verbauen. So ordnete Mercedes beispielsweise an, dass die Entwickler des Unternehmens wenig Platz für AdBlue-Tanks und dementsprechend mehr Raum für den Kofferraum der eigenen Fahrzeuge einplanen sollen.

Die Harnstofflösung AdBlue wird dafür benötigt, den Stickoxidausstoß von Diesel-Fahrzeugen zu senken. Damit Mercedes-Fahrer die Flüssigkeit trotz der kleinen AdBlue-Tanks möglichst nie selbst nachfüllen müssten, manipulierte der Stuttgarter Autobauer die Motorensteuerung der eigenen Diesel-Fahrzeuge.

Demnach wurde lediglich in bestimmten Situationen so viel AdBlue-Flüssigkeit eingesetzt, dass die betroffenen Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte einhalten. So wirkten die manipulierten Fahrzeuge beispielsweise während amtlicher Abgastests sauber, obwohl sie im Normalbetrieb eigentlich ein Vielfaches der zulässigen Stickoxid-Mengen ausstießen. Dieser Betrug fiel jedoch erst Jahre später auf.

AdBlue-Verbrauch steigt nach Software-Update – weitere Folgeschäden möglich

Mittlerweile ist klar, dass nicht nur Mercedes-Benz die eigenen Diesel-Fahrzeuge manipulierte, sondern quasi jeder Autohersteller weltweit. Die Mitglieder des deutschen PKW-Kartells – VW, Audi, Porsche, Mercedes-Benz und BMW – mussten seit 2015 allein in Deutschland mehr als vier Millionen Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückrufen und noch immer entdeckt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) regelmäßig in weiteren Modellen verwendete Manipulationssoftware.

Die bislang betroffenen PKW-Besitzer wurden wegen der amtlichen Rückrufe in die Werkstatt beordert, wo die Abgasreinigung ihrer Autos mit Hilfe eines Software-Updates normalisiert werden sollte. Diese Updates führen jedoch in vielen Fällen nicht nur zu besseren Abgaswerten, sondern auch zu negativen Begleiterscheinungen. Dazu zählen neben einem erhöhten AdBlue-Verbrauch im schlimmsten Fall sogar schwerwiegende Motorschäden. Unter anderem deshalb können die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

Wegen des Abgasskandals besteht unter anderem die Möglichkeit, die manipulierten Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug können betroffene Verbraucher mit Hilfe einer Anwaltskanzlei eine finanzielle Entschädigung durchsetzen, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert.

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe besteht zudem die Option, das eigene Auto zu behalten trotzdem Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In diesem Fall lässt sich eine Entschädigungssumme durchsetzen, die etwa 20 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises beträgt. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher für die Wertverluste aufgrund des Abgasskandals entschädigen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher gern kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

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