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PKW-Manipulation: Audi-Halter haben Anspruch auf Schadensersatz
Aktuell muss sich der ehemalige Audi-Chef, Rupert Stadler, wegen des Abgasskandals vor Gericht verantworten. Audi-Entwickler haben nämlich jahrelang illegale Abschalteinrichtungen für den VW-Konzern konzipiert. So halten Fahrzeuge mit den Dieselmotoren EA 896, EA 897 und EA 898 die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nur während offizieller Zulassungstests ein und belasten die Umwelt im Normalbetrieb auf unerlaubte Weise. Die manipulierten Fahrzeuge haben wegen des Skandals enorm an Wert verloren und könnten sogar die Straßenzulassung verlieren. Betroffene Halter können sich jedoch juristisch gegen diesen Betrug wehren.
Auch VW- und Porsche-Modelle enthalten manipulierte Audi-Motoren
Die Manipulationen von Audi betreffen auch VW und Porsche. Die Dieselskandal-Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 wurden seit 2009 in den Porsche Modellen Cayenne, Macan und Panamera sowie den VW-Modellen Amarok, Phaeton und Touareg verbaut. Zudem hat Audi die Schummelmotoren in insgesamt acht eigenen Modellreihen integriert. Dies betrifft den Audi A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5.
Fahrzeughalter können in ihren Zulassungspapieren prüfen, was für ein Motor in ihrem PKW verbaut wurde. Oft wurden die betroffenen Auto-Besitzer zudem bereits in Form von offiziellen Rückrufaktionen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) über die PKW-Manipulationen informiert. Das KBA ließ bereits Hunderttausende Fahrzeuge mit den Motoren EA 896, EA 897 und EA 898 wegen des Abgasskandals zurückrufen. Die betroffenen Fahrzeuge erhielten daraufhin ein verpflichtendes Software-Update.
Schadensersatzansprüche richten sich gegen Audi
Damit ist der Schaden für betroffene PKW-Besitzer jedoch nicht behoben. Der Markt für gebrauchte Diesel-Fahrzeuge ist seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals massiv eingebrochen. Insbesondere nachweislich manipulierte Fahrzeuge haben wegen des Skandals massiv an Wert verloren. Unter anderem deshalb können die Halter von manipulierten Fahrzeugen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Diese Ansprüche richten sich direkt gegen Audi. Das gilt auch, wenn das manipulierte Fahrzeug von VW oder Porsche ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte kürzlich nämlich, dass Audi nicht für die manipulierten Motoren von VW haften muss. Umgekehrt bedeutet dies, dass auch VW und Porsche nicht für die Dieselskandal-Motoren von Audi haften.
Audi-Mitarbeiter vernichteten Beweismaterial nach Bekanntwerden der Diesel-Thematik
Audi gilt in Fachkreisen als Treiber der Entwicklung von illegalen Abschalteinrichtungen, mit denen die Abgasreinigung manipuliert wird. Dementsprechend panisch ging es in dem Konzern zu, als der Dieselskandal im September 2015 öffentlich wurde. Audi-Mitarbeiter berichteten, dass daraufhin Hunderttausende digitale und physische Beweise vernichtet wurden.
So sollen Diesel-Ingenieure wichtige Daten auf externe Speichergeräte übertragen haben, um diese anschließend zu löschen. Dabei setzten die Mitarbeiter des Fahrzeugherstellers auf Spezial-Software-Lösungen, um die Wiederherstellung der Daten unmöglich zu machen. Zeugen berichteten zudem, dass einzelne Räume in der Firmenzentrale wegen der Vernichtungsaktion mit Papier bedeckt gewesen seien. Außerdem wurden die Papiertonnen von Audi demnach fast fünfzehn Mal häufiger geleert als sonst.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. In dem Fall setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf diesem Weg lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.