06.
Sep 2021

Vorsicht vor der Verjährung von Rechtsansprüchen im Porsche-Abgasskandal

Porsche ist eine Kultmarke. Der Stuttgarter Autobauer steht für Leistung und Luxus. Für viele PS-Freunde kommt der Kauf des eigenen Porsches daher der Erfüllung eines Traums gleich. Zahlreiche Porsche-Besitzer erlebten in den vergangenen Jahren jedoch einen Alptraum: Ihr Porsche wurde nämlich wegen des Abgasskandals zurückgerufen. Die sonst so wertstabilen Autos haben daher unter anderem enorm an Wert verloren. Deshalb können betroffene Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche in der Sache durchsetzen. Diese Rechtsansprüche drohen jedoch zu verjähren.

Die Verjährungsfrist im Abgasskandal

Die ersten Rückrufe von Porsche-Modellen erfolgten nämlich im Jahr 2018. Im Fall von Betrug bzw. sittenwidriger Schädigung besteht eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der betroffenen Personen. Das bedeutet, dass die Rechtsansprüche von Porsche-Haltern, deren Autos 2018 zurückgerufen wurden, zum 01. Januar 2022 zu verjähren drohen.

Die Besitzer von manipulierten Porsche-Fahrzeugen sollten sich daher schnellstmöglich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Der Abgasskandal schadete nämlich nicht nur der Umwelt, sondern auch den Besitzern der manipulierten PKW. Durch den Skandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen eingebrochen. Die damit verbundenen Wertverluste betreffen nachweislich manipulierte Autos umso mehr.

Darüber hinaus sorgen im Zuge der Rückrufaktionen durchgeführte Software-Updates unter anderem für einen erhöhten Verbrauch sowie Leistungsabfälle und im schlimmsten Fall sogar Motorenschäden. Eine Umfrage des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) ergab, dass sich die Hälfte der Halter von upgedateten Fahrzeugen über solche Probleme beklagten. Oft treten Folgeschäden erst Monate oder Jahre nach der Durchführung der Software-Updates auf. Deshalb sollten betroffene Verbraucher mögliche Schadensersatzansprüche unbedingt prüfen.

Mehrere Porsche-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen

Porsche selbst hat bereits vor Jahren auf den Abgasskandal reagiert und die Entwicklung von neuen Diesel-Autos komplett eingestellt. Zuvor waren mehrere Varianten des Porsche Cayenne sowie die Porsche-Modelle Macan S und Panamera wegen des Abgasskandals zurückgerufen worden.

Die Fahrzeuge aus den Baujahren 2013 bis 2018 enthalten allesamt 3- und 4,2-Liter-Motoren, die von Audi entwickelt wurden. Die manipulierten Audi-Motoren tragen die Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898. Sie wurden insgesamt in mehr als zehn Porsche-, Audi- und Volkswagen-Fahrzeugen verbaut.

Die Rechtsansprüche von Porsche-Besitzern richten sich gegen Audi

Da Audi für die Entwicklung dieser Motoren verantwortlich war, richten sich die Rechtsansprüche von Porsche-Besitzern in der Sache sich nicht gegen Porsche, sondern gegen Audi. Porsche hat mit dem Einbau der Abgasskandal-Motoren zwar gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, doch für den Betrug kann ausschließlich Audi haftbar gemacht werden.

Betroffene Porsche Besitzer haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sie sich in Form einer sogenannten Nutzungsentschädigung von der fälligen Summe abziehen lassen.

Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung durchzusetzen, die ungefähr 20 Prozent des Kaufpreises beträgt. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher für die Wertverluste aufgrund des Abgasskandals entschädigen.

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