17.
Nov 2021

Werkstattaktion WMH3: Werden Porsche-Sammler betrogen?

Ein Porsche 718 Boxster Spyder ist nicht leicht zu bekommen und das liegt nicht nur daran, dass der Sportwagen aufgrund seines Listenpreises für die meisten Menschen nicht finanzierbar ist. Das Luxus-Cabrio ist auch streng limitiert und deshalb unter anderem bei Autosammlern sehr beliebt. Doch der Sammlerwert des Fahrzeugs wurde durch mehrere Fehler seitens Porsche enorm beeinträchtigt. Deshalb haben entsprechende PKW-Besitzer unter anderem Anspruch auf ein mangelfreies Neufahrzeug.

Der verbaute Saug-Motor ist Fluch und Segen zugleich

Porsche setzt in seinen neueren Fahrzeugen fast ausschließlich auf Turbo-Motoren. Im 718 Spyder verbaute das Stuttgarter Unternehmen hingegen einen klassischen Saug-Motor, der von Drehzahlen lebt. Diese Nachricht sorgte für Begeisterung in der Porsche-Community.

Mittlerweile ist die Euphorie bei Besitzern des Porsche Spyder jedoch verflogen. Die entsprechenden Fahrzeughalter wurden nämlich schon zweimal von Porsche dazu aufgefordert, den Motor des Fahrzeugs austauschen zu lassen. Ein solcher Austausch sorgt jedoch dafür, dass das Fahrzeug als Wertanlage für Sammler quasi unbrauchbar wird.

 

Erster Motortausch erfolgte wegen Verschraubung

Ein erstes Mal kontaktierte Porsche die Spyder-Besitzer im Frühjahr 2021 im Rahmen der Rückrufaktion AMA4. Damals gab Porsche bekannt, dass sich die Pleuelverschraubungen der Fahrzeuge lösen könnte. Deshalb sollten die verbauten Motoren gegen neue Werksmotoren ausgetauscht werden.

Dieser Austausch sorgte jedoch dafür, dass die betroffenen Sportwagen keine sogenannten Matching Numbers mehr hatten. Diese Begrifflichkeit wird von Autosammlern verwendet, um den Originalzustand des jeweiligen Fahrzeugs zu beschreiben.

Letztlich bedeutet das Vorhandensein der Matching Numbers, dass die individuellen Nummern sämtlicher Hauptkomponenten mit den Nummern der Originalteile übereinstimmen. Dies gilt für den Motor des Porsche Spyder nun jedoch nicht mehr. Schließlich hat der neue Motor eine andere Motornummer als der ursprüngliche Sauger.

 

Neuer Motor ist in Deutschland verboten

Als würde nicht schon ein einziger Motortausch dem Qualitätsversprechen von Porsche widersprechen, kam es vor wenigen Wochen zu dem nächsten Akt in der Motor-Posse. Im Rahmen der Werkstattaktion WMH3 kontaktierte Porsche die jeweiligen Spyder-Besitzer noch einmal, da der Stuttgarter Autobauer im Zuge des ersten Rückrufs einen falschen Motortyp in den Fahrzeugen verbaut hat. Laut Schreiben von Porsche entspricht dieser Motor nicht dem im deutschen Markt typisierten Stand.

Konkret bedeutet das vermutlich, dass für den verbauten Motor keine Typengenehmigung in Deutschland vorliegt. Es kann also beispielsweise sein, dass das Fahrzeug unerlaubt viele Schadstoffe ausstößt und deshalb nicht für den Straßenbetrieb in der Europäischen Union zulässig ist.

Den betroffenen Haltern droht daher im schlimmsten Fall eine komplette Stilllegung ihres Fahrzeugs. Das würde bedeuten, dass die Autos auf europäischen Straßen nicht einmal mehr abgestellt werden dürften. Porsche möchte den ausgetauschten Motor daher abermals austauschen.

 

Porsche-Besitzer können sich rechtlich gegen Motortausch wehren

Wer von Porsche wegen der Rückrufaktion AMA4 oder der Werkstattaktion WMH3 angeschrieben wurde, sollte sich gründlich überlegen, ob er einem Austausch des Motors zustimmt. Schließlich verliert der eigentlich so wertstabile Porsche Spyder durch die damit verbundene, zerstörte Historie stark an Wert und ist daher nicht länger als Anlageobjekt geeignet.

Betroffene Fahrzeughalter haben jedoch die Möglichkeit, sich juristisch gegen Porsche zur Wehr zu setzen. So ist es unter anderem möglich, das Auto innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von taggenau zwei Jahren ab dem Fahrzeugkauf bzw. der Fahrzeugübergabe an den verantwortlichen Händler zurückzugeben, um im Gegenzug die Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs beim jeweiligen Händler einzufordern. Lehnt der Händler dies ab, besteht zudem die Option, den ursprünglich bezahlten Kaufpreis zurückzufordern.

Betroffene Porsche-Besitzer sollten sich in jedem Fall zunächst rechtlich beraten lassen, bevor sie ihr Fahrzeug für einen Motortausch in die Werkstatt des Stuttgarter Unternemens bringen und nicht vorschnell auf ein Rückrufschreiben von Porsche reagieren. Die Kanzlei Goldenstein bietet betroffenen PKW-Besitzern die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Erstgesprächs kostenfrei und unverbindlich über die rechtlichen Optionen in der Sache beraten zu lassen.

 

Porsche ist auch in den Abgasskandal verwickelt

Unabhängig von diesem Fall betreut die Kanzlei Goldenstein aktuell auch Mandanten, die ihre Rechtsansprüche im Rahmen des Porsche-Abgasskandals geltend machen möchten. Insbesondere Porsche-Fahrzeuge mit V6- oder V8-Turbo-Diesel-Motoren der Abgasnorm Euro 6 wurden nämlich so manipuliert, dass diese nur auf dem Prüfstand wirklich sauber sind. Im normalen Straßenbetrieb stoßen die PKW hingegen unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Auch das hat unter anderem zu enormen Wertverlusten geführt. Mehr Informationen zu den Schadensersatzansprüchen wegen des Porsche-Abgasskandals stehen unter diesem Link zur Verfügung.

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