04.
Dez 2023

Nur private Käufer profitieren von dem verlängerten Widerrufsrecht bei Tesla

Viele Tesla-Besitzer können ihre Kaufverträge bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Fahrzeug-Übergabe widerrufen und den kompletten Kaufpreis zurückfordern. Das liegt daran, dass Tesla zwischen März 2022 und Mitte April 2023 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, wodurch sich die gesetzliche Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen um ein Jahr verlängert. Allerdings können gewerbliche Tesla-Käufer nicht von diesem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Deshalb ist der verlängerte Tesla-Widerruf nur für private Fahrzeughalter möglich

Dass nur private Tesla-Käufer Anspruch auf das verlängerte Widerrufsrecht haben, liegt daran, dass das Widerrufsrecht generell nur für private Verbraucher geschaffen wurde. Wer seinen Tesla also für die gewerbliche oder teilweise gewerbliche Nutzung gekauft hat, profitiert nicht davon, dass Tesla monatelang eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Private Tesla-Besitzer können ihren Kaufvertrag hingegen auch noch ein Jahr nach der Übergabe ihres Fahrzeugs widerrufen und den kompletten Kaufpreis zurückbekommen. Zudem müssen bereits ausgezahlte Umweltprämien im Rahmen dieses Widerrufs nicht zurückgezahlt werden.

Verlängerter Widerruf Tesla fordert zu Unrecht Wertersatz und Nutzungsentschädigung

Da viele Tesla-Fahrer mit ihren Fahrzeugen unzufrieden sind, haben bereits Hunderte Tesla-Besitzer haben von ihrem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Mittlerweile hat Tesla auch die ersten Widerrufe dieser Art bereits akzeptiert. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Das bedeutet, dass Tesla-Fahrer im Rahmen ihrer verlängerten Widerrufsfrist aufgrund des Formfehlers von Tesla den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen können und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie behalten dürfen.

Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

Schlagwörter
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: