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Prozessauftakt gegen VW-Manager wegen Abgasskandal
Morgen startet der Prozess gegen mehrere Ex-Mitarbeiter von Volkswagen, die an dem Abgasskandal beteiligt gewesen sein sollen. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Eigentlich sollte auch der Ex-VW-Chef, Martin Winterkorn, heute auf der Anklagebank Platz nehmen. Er kann jedoch wegen einer Hüft-Operation nicht erscheinen. Ihm wird vermutlich erst in den kommenden Jahren der Prozess gemacht.
Abgasskandal ist bereits seit sechs Jahren bekannt
Im Spätsommer 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen in den USA mehrere Diesel-Modelle illegal manipuliert hatte. Die betroffenen Autos konnten Abgastests erkennen und gaben in diesem Fall deutlich bessere Schadstoffwerte vor, als sie während des normalen Straßenbetriebs erreichten. Schnell wurde klar, dass auch in Europa verkaufte Autos vom VW-Abgasskandal betroffen sind. Weltweit musste VW deshalb insgesamt elf Millionen Fahrzeuge zurückrufen.
In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig soll geklärt werden, wer die Manipulationen anordnete und wann die Führungsriege von Volkswagen davon erfuhr. Der Prozessbeginn war eigentlich schon für das Frühjahr 2021 vorgesehen, doch die Corona-Pandemie zwang die verantwortlichen Richter dazu, das Verfahren zu verschieben.
Prozess könnte wichtige Details ans Licht bringen
Ob der VW-Abgasskandal jemals komplett aufgeklärt werden kann, ist unklar. Volkswagen tut jedenfalls alles, damit möglichst wenig Informationen in der Sache an die Öffentlichkeit gelangen. So verweigerte der Konzern der Staatsanwaltschaft beispielsweise Zugriff auf die unternehmensinternen Ermittlungsakten zu dem Thema.
Daher erhoffen sich die Ermittler in dem heute startenden Verfahren möglichst viele Details in der Sache klären zu können. Bereits 2019 hatte die zuständige Staatsanwaltschaft die Anklage erhoben, nachdem zuvor jahrelang wichtige Beweismaterialien gesichert wurden.
Betroffene Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz
Während den verantwortlichen VW-Mitarbeitern erst jetzt der Prozess wegen des Abgasskandals gemacht wird, herrscht zivilrechtlich bereits Rechtssicherheit in der Sache. Im Mai 2020 erwirkte die Kanzlei Goldenstein nämlich ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Demnach können die Halter von manipulierten Autos Schadensersatzansprüche durchsetzen, da sie ihre Fahrzeuge wohl nicht gekauft hätten, wenn der Betrug offen kommuniziert worden wäre.
Betroffene Verbraucher können ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ bestehen zudem die Möglichkeiten, das Abgasskandal-Auto zu behalten und sich einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu sichern oder sogar den Anspruch auf ein neues Ersatzfahrzeug durchzusetzen. Betroffene PKW-Besitzer sollten sich in jedem Fall über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren.