08.
Jul 2021

Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal auch ohne Versicherung möglich

Wer einen Rechtsstreit mit einem Großkonzern startet – zum Beispiel im Rahmen des Abgasskandals – scheint auf den ersten Blick im Nachteil zu sein. Finanzstarke Unternehmen haben nämlich die Möglichkeit, Prozesse in die Länge zu ziehen und die andere Partei finanziell unter Druck zu setzen. Wer rechtsschutzversichert ist, braucht sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Die Versicherungen übernehmen sämtliche Kosten, die im Rahmen eines Verfahrens anfallen. Doch auch nicht-versicherte Verbraucher können ihre Abgasskandal-Rechte risikofrei durchsetzen.

Prozesskostenfinanzierung als Alternative zur Rechtsschutzversicherung

In vielen Fällen übernehmen nämlich sogenannte Prozesskostenfinanzierer das finanzielle Risiko einer Klage für betroffene Verbraucher. Ihrem Namen getreu übernehmen Prozesskostenfinanzierer alle Kosten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfallen. Dazu zählen unter anderem die anfallenden Kosten für den eigenen Anwalt, Zeugen und Sachverständige oder auch Gutachten.

Im Falle einer juristischen Niederlage übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sogar sämtliche Gerichtskosten sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts. Der jeweilige Kläger muss in diesem Fall hingegen keinen Cent bezahlen. Lediglich im Erfolgsfall, also wenn eine Entschädigung erwirkt wird, erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vorab definierte Provision. Den absoluten Großteil des Schadensersatzes behält aber der Kläger.

Erfolgsaussichten von Abgasskandal-Klagen sind sehr gut

Diese Dienstleistung bieten Prozesskostenfinanzierer an, da die Erfolgsaussichten von Abgasskandal-Klagen in Deutschland sehr gut ausfallen. Im Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte, dass den Haltern von illegal manipulierten Fahrzeugen Entschädigungen zustehen. Schließlich hätten die betroffenen Halter ihre Fahrzeuge nicht zu den gleichen Konditionen erworben, wenn sie damals von dem Betrug gewusst hätten.

Das BGH-Grundsatzurteil bezieht sich auf Fahrzeuge mit dem VW-Diesel-Motor EA 189. Es lässt sich jedoch grundsätzlich auch auf die manipulierten Modelle anderer Hersteller wie Daimler oder Opel übertragen. Tatsächlich haben nämliche nahezu sämtliche Hersteller von Diesel-Fahrzeugen ihre Autos illegal manipuliert.

Diese Rechte haben betroffene PKW-Halter

Wer ein Abgasskandal-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller zu der Rücknahme des manipulierten PKW zu verpflichten. Im Gegenzug wird in diesem Fall eine Entschädigung fällig, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.
Wer sein Fahrzeug trotz des Skandals behalten möchte, hat zudem die Option, sich immerhin für den entstandenen Wertverlust entschädigen zu lassen. In diesem Fall lassen sich Schadensersatzansprüche in Höhe von etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises geltend machen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: