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Restschadensersatzansprüche bestehen im VW-Abgasskandal
Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Handlung besteht in Deutschland eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Person. Anschließend lassen sich die Schadensersatzansprüche von betroffenen Verbrauchern nicht mehr vollständig durchsetzen. Im Abgasskandal bestehen allerdings selbst nach dem Eintreten dieser Verjährung noch Restschadensersatzansprüche gemäß § 852 BGB. Dies haben bereits mehrere Oberlandesgerichte bestätigt.
Das verbirgt sich hinter der Begrifflichkeit Restschadensersatzanspruch
So sprachen die Richter an den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart betroffenen Haltern im Abgasskandal bereits erfolgreich Restschadensersatz zu. Durch die Restschadensersatzansprüche sollen betroffene Fahrzeughalter für die Bereicherung durch die Manipulationen entschädigt werden. Das bedeutet, dass der jeweilige Fahrzeughersteller den Käufern von Dieselskandal-Autos die Summe erstatten muss, die das Unternehmen mit dem Betrug verdient hat.
Die Höhe des Restschadensersatzanspruches berechnet sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung sowie der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent. Diese Form der Entschädigung lässt sich bis zu zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeuges einklagen.
Restschadensersatzansprüche bislang nur im EA 189-Abgasskandal relevant
Bislang ist der Restschadensersatzanspruch lediglich für Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen mit dem VW-Diesel-Motor EA 189 relevant. Die Motoren-Manipulationen wurden nämlich 2015 öffentlich. Ein Jahr später wurden die betroffenen PKW-Besitzer über den Rückruf ihres Autos informiert.
Dadurch verjährten die Rechtsansprüche von entsprechenden Verbrauchern eigentlich spätestens am 01. Januar 2020. Wenn der Fahrzeugkauf allerdings nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt, haben die PKW-Besitzer auch heute noch geltende Restschadensersatzansprüche. Das ist insofern relevant, da allein in Deutschland mehr als eine Million Verbraucher ihre Rechte in der Sache noch nicht durchgesetzt haben.
Weitere Motoren wurden illegal manipuliert
Auf die Klagen von Verbrauchern, deren Autos mit den manipulierten VW-Motoren EA 288, EA 896, EA 897 oder EA 898 angetrieben werden, hat die Verjährungsthematik bislang noch keine Auswirkung. Die Manipulation dieser Motoren wurde nämlich erst Jahre später bekannt. Anders als beim EA189-Abgasskandal hat Volkswagen in diesen Fällen auch noch keine ad-hoc-Meldung an ihre Aktionäre veröffentlicht, in der der Konzern die Manipulationen thematisiert.
Gleiches gilt für die Klagen von zum Beispiel Mercedes-Benz-, Opel- und Fiat-Haltern. Auch bei diesen Automarken gibt es nämlich europaweit mehrere Millionen Manipulationsfälle. Bislang haben betroffene Verbraucher diesbezüglich aber die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche auf dem herkömmlichen Weg durchzusetzen.
Diese Rechte haben die Halter von manipulierten Fahrzeugen
Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.