01.
Okt 2020

Schadensersatz im Abgasskandal: Diese Möglichkeiten gibt es

Im Rahmen des sogenannten Abgasskandals wurden weltweit mehrere Millionen Fahrzeuge illegal manipuliert. So erfüllen die betroffenen Fahrzeuge sämtliche Umweltregularien während der Zulassungstests, im Straßenbetrieb stoßen sie jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus, als es eigentlich erlaubt wäre. Seitdem dies bekannt wurde, haben diese PKW unter anderem enorm an Wert verloren und mussten mindestens Software-Update unterzogen werden. Betroffene Fahrzeughalter haben jedoch Anspruch auf Schadensersatz. 

Abgasskandal: PKW-Halter können Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzlei die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür an diesen zurückgeben. Der individuelle Schadensersatz setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammen. Diese soll den Wertverlust des jeweiligen Fahrzeugs aufgrund der bisherigen Nutzung darstellen. 

Die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Anteil der bisher zurückgelegten Kilometer an der maximalen Laufleistung jedes Fahrzeuges. Diese maximale Laufleistung wird in der Regel mit etwa 250.000 bis 350.000 Kilometern beziffert. Hat ein Auto also 150.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 300.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. 

 

Erhöhung der Entschädigungssumme durch Verzugszinsen 

Während sich die Nutzungsentschädigung negativ auf die jeweilige Entschädigungssumme auswirkt, wird diese durch die Auszahlung von Verzugszinsen erhöht. Diese Zinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent pro Jahr muss Volkswagen betroffenen Klägern ab dem Tag der Klageerhebung auszahlen, denn ab diesem Datum haben die jeweiligen Halter ihr Recht auf die Rückabwicklung ihres PKW geltend gemacht. Sie mussten ihren PKW demnach bis zum Ende des Verfahrens behalten, obwohl sie diesen eigentlich abgeben wollten. 

 

Entschädigung sichern und PKW behalten 

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und nur einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In der Regel können betroffene Halter auf diesem Weg etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen. Diese Form der Rechtsdurchsetzung lohnt sich vor allem für PKW-Halter, die mit ihrem Fahrzeug mehr als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben. Dann übersteigt die Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises in der Regel den Schadensersatz, der im Rahmen einer Fahrzeug-Rückgabe möglich wäre. 

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