18.
Aug 2020

Schadensersatz im Dieselskandal

Die Automobilindustrie hat Millionen Verbraucher weltweit betrogen, denn nahezu jeder Autobauer hat Diesel-PKW gebaut, die ausschließlich auf dem Prüfstand wirklich sauber sind. Im tatsächlichen Straßenbetrieb stoßen die Fahrzeuge hingegen unerlaubt viele Schadstoffe aus. Im Zuge des Bekanntwerdens dieses Skandals mussten Hersteller wie Volkswagen, Audi, BMW und Daimler bereits hohe Strafen zahlen. Doch auch Verbraucher haben Anspruch auf Schadensersatz. 

Verbraucherrechte im Abgasskandal 

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Der individuelle Schadensersatz setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammen. Diese soll den Wertverlust des jeweiligen Fahrzeugs aufgrund der bisherigen Nutzung darstellen. 

Die Höhe der Nutzungsentschädigung berechnet sich aus dem Anteil der bisher zurückgelegten Kilometer an der maximalen Laufleistung jedes Fahrzeuges. Diese maximale Laufleistung wird in der Regel mit etwa 250.000 bis 350.000 Kilometern beziffert. Hat ein Auto also 150.000 Kilometer zurückgelegt und es wird eine maximale Laufleistung von 300.000 Kilometern angenommen, wird eine Nutzungsentschädigung von 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von der Entschädigungssumme abgezogen. Der Kläger bekäme folglich eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. 

 

Verzugszinsen erhöhen die Entschädigungssumme 

Während sich die Nutzungsentschädigung negativ auf die jeweilige Entschädigungssumme auswirkt, wird diese durch die Auszahlung von Verzugszinsen erhöht. Diese Zinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent pro Jahr muss Volkswagen betroffenen Klägern ab dem Tag der Klageerhebung auszahlen, denn ab diesem Datum haben die jeweiligen Halter ihr Recht auf die Rückabwicklung ihres PKW geltend gemacht. Sie mussten ihren PKW demnach bis zum Ende des Verfahrens behalten, obwohl sie diesen eigentlich abgeben wollten. 

 

Entschädigung sichern und PKW behalten 

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und nur einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In der Regel können betroffene Halter auf diesem Weg etwa 15-20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen prüfen, wie hoch ihr Entschädigungsanspruch in etwa ausfällt und Interesse an einer unverbindlichen und kostenfreien Rechtsberatung anmelden. 

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