05.
Jan 2021

Schadensersatz trotz Autokauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Die Halter von VW-Fahrzeugen mit dem manipulierten EA 189-Motor haben eigentlich keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie ihren PKW nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Sommer 2020. Nun widerspricht das Oberlandesgericht (OLG) Köln dieser Rechtsauffassung jedoch und urteilt zugunsten des Halters eines manipulierten VW-Tiguan, obwohl das Fahrzeug mehr als ein Jahr nach dem Bekanntwerden des Skandals gekauft wurde. Das Urteil stärkt die Rechte zahlreicher Verbraucher. 

VW Software-Update ist illegal 

Tatsächlich wurde das Fahrzeug nämlich bereits mit dem aufgespielten SoftwareUpdate von VW gekauft. Dieses sollte die Abgasreinigung der manipulierten PKW normalisieren. Jedoch stellte ein Rechercheteam der ARD bereits vor Jahren fest, dass die betroffenen Fahrzeuge auch nach dem Update teilweise ein Vielfaches der zulässigen Schadstoffe ausstoßen. Nur bei bestimmten Temperaturen halten die vorgeschriebenen Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien ein. 

Das OLG Köln hält das Software-Update daher für nicht zulässig. Eine Rechtsauffassung, die enorme Folgen haben kann: Bereits im Februar 2021 wird sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Zulässigkeit des Software-Updates von VW auseinandersetzen. Sollten auch die obersten Richter Deutschlands das Update ebenfalls als illegal bewerten, würde das die Rechte von betroffenen Verbrauchern enorm stärken. 

 

Illegales Software-Update: Das sind die rechtlichen Folgen 

“Sollte auch das Software-Update von VW juristisch als sittenwidrig eingestuft werden, hätten die Halter von manipulierten VW-Fahrzeugen trotz eines Kaufs nach dem Bekanntwerden des Skandals Anspruch auf Schadensersatz. Außerdem würde dies bedeuten, dass die Verjährungsfrist von vorn beginnen würde”, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ergänzt: 

 

“Zuletzt positionierte sich der Bundesgerichtshof diesbezüglich nicht sehr verbraucherfreundlich. Demnach seien die Rechte von den Haltern manipulierter Fahrzeughalter teilweise schon 2019 verjährt. Dies bedeutet, dass die vollständige Durchsetzung von Schadensersatz nach 2019 für einige Verbraucher juristisch nicht möglich war.  

Sollte das Software-Update nun jedoch als illegal bewertet werden, würde die Verjährungsfrist von vorn beginnen und allein in Deutschland hätten rund 2,5 Millionen Halter manipulierter Fahrzeuge erneut die Möglichkeit, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend zu machen. 

Gleichzeitig müsste VW die betroffenen Fahrzeuge einmal mehr zurückrufen und ein Soft- oder Hardware-Update entwickeln, das die PKW tatsächlich straßentauglich macht. Falls das nicht gelingt, könnten die betroffenen PKW sogar die Straßenzulassung verlieren. Wir von der Kanzlei Goldenstein raten den Haltern von manipulierten VW-Fahrzeugen unbedingt dazu, sich bezüglich ihrer Rechte beraten zu lassen. Gern stehen unsere Experten diesbezüglich kostenfrei zur Verfügung” 

 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal   

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

 

So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen    

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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