06.
Jun 2024

Lassen sich auch heute noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen?

Vor fast neun Jahren kam der Abgasskandal ans Licht. Längst ist klar, dass fast alle Hersteller von Diesel-Fahrzeugen ihre Autos illegal manipuliert haben. Weil die Fahrzeuge Folgeschäden und Wertverluste erleiden können, haben betroffene PKW-Besitzer Anspruch auf Schadensersatz. Doch können selbst heute noch Entschädigungen durchgesetzt werden?

Selbst heute noch kommt es zu Abgasskandal-Rückrufen

Tatsächlich ist es selbst im Jahr 2024 noch möglich, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Zwar sind Ansprüche von vielen Fahrzeughaltern bereits verjährt. Doch selbst heute noch kommt es zu amtlichen Rückrufen von betroffenen Fahrzeugen, sodass die jeweiligen PKW-Besitzer erst jetzt von den Manipulationen ihres Fahrzeugs erfahren. Das ist beispielsweise bei BMW, Mercedes-Benz und Fiat der Fall.

Konkret haben die Halter von illegal manipulierten Diesel-Fahrzeugen die Möglichkeit, bis zu 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückzubekommen. Durch diese finanzielle Entschädigung soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Alternativ besteht in vielen Fällen aber auch die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Zwar müssen sich betroffene PKW-Besitzer in dem Fall eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die bisherige Laufleistung anrechnen lassen. Doch die erstattbare Summe liegt im Normalfall dennoch über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs.

 

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Ob Diesel-Halter auch heute noch wegen des Dieselskandals Schadensersatzansprüche durchsetzen können, können diese mit dem Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte in wenigen Klicks kostenfrei prüfen. Die Experten der Verbraucherkanzlei beraten betroffene PKW-Besitzer im Anschluss zudem auf Wunsch auch noch einmal individuell bezüglich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal – komplett kostenfrei und unverbindlich.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Rechtsschutzversicherungen übernehmen – bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung – sämtliche Kosten für ein Verfahren. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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