23.
Mrz 2023

Können Schadensersatzansprüche wegen Diesel-Fahrverboten durchgesetzt werden?

Im Februar wurden in München neue Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge eingerichtet. Auch in anderen deutschen Städten könnte es bald erstmals bzw. erneut zu solchen Maßnahmen kommen, da die Luftreinhaltung in der Europäischen Union in den kommenden Jahren immer strengeren Auflagen unterliegt. Betroffenen Diesel-Fahrzeugen drohen deshalb unter Umständen auch Wertverluste. Doch ist es möglich, deshalb Schadensersatzansprüche geltend zu machen?

Kein Schadensersatz wegen Diesel-Fahrverboten

Die eindeutige Antwort auf diese Frage lautet Nein. Diesel-Fahrverbotszonen werden nicht errichtet, um Diesel-Fahrern zu schaden, sondern, um die Umwelt zu schonen. Zwar kann durchaus über diese Maßnahme gestritten werden. Doch teilweise haben die jeweiligen Städte gar keine andere Wahl als eine Fahrverbotszone zu errichten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie juristisch von einer Umweltorganisation dazu verpflichtet werden.

So geschah es auch in München. Dort ging die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt vor, weil die zulässigen Feinstaub-Grenzwerte in einigen Münchner Straßen noch immer überschritten werden. Daher verpflichtete sich die bayerische Landeshauptstadt im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung unter anderem zur Errichtung von neuen Fahrverbotszonen und setzte dieses Vorhaben vor kurzem in die Wirklichkeit um.

Wertverluste von Diesel-Fahrzeugen: Rechtsansprüche bestehen wegen des Abgasskandals

Für betroffene Diesel-Fahrer ist es wohl nur selten ein Trost, dass die Luft in der Stadt besser wird, wenn sie dafür Umwege in Kauf nehmen müssen und bestimmte Orte gar nicht mehr befahren dürfen. Das eigene Fahrzeug zu verkaufen und durch ein neues zu ersetzen, kann zudem auch schwieriger werden als zur Zeit vor den Fahrverboten. Schließlich sorgen entsprechende Maßnahmen vor Ort sicherlich nicht für eine steigende Nachfrage nach entsprechenden PKW-Modellen.

Besonders ärgerlich sind solche Wertverluste für PKW-Besitzer, deren Autos auch vom Abgasskandal betroffen sind. Die illegalen Fahrzeug-Manipulationen haben nämlich schon einmal dazu geführt, dass die betroffenen Diesel-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt nachweislich weniger einbringen als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht manipuliert wurden. Anders als bei Wertverlusten aufgrund von Fahrverboten, bestehen in dem Fall allerdings Schadensersatzansprüche.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Option, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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