12.
Mai 2021

Schützt das Verkehrsministerium die Automobilindustrie im Abgasskandal?

Das deutsche Verkehrsministerium und das untergeordnete Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben unter anderem die Aufgabe, die Automobilindustrie zu kontrollieren. Im Rahmen des Dieselskandals entstand jedoch vermehrt der Eindruck, dass die Behörden die verantwortlichen Fahrzeughersteller schützen. So wurden regelmäßig Informationen zurückgehalten und überfällige Rückrufaktionen erst spät angeordnet. Dadurch entstanden negative Konsequenzen für betroffene Verbraucher und Vorteile für die Automobilindustrie.

So profitierten die Autohersteller von verspäteten Rückrufen

Beispielsweise bat Daimler bereits seit 2017 die Halter von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen in die Werkstatt, um “freiwillige Kundendienstmaßnahmen” durchzuführen. Der Konzern lockte seine Kunden sogar mit Wertgutscheinen dazu, auf das Angebot einzugehen. Hinter dieser Aktion verbarg sich allerdings eine wenig kundenfreundliche Idee: Daimler ließ Software-Updates auf manipulierte Dieselskandal-Fahrzeuge aufspielen, um so einem offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt zuvorzukommen.

Tatsächlich reagierte die Behörde teilweise erst Jahre später mit Rückruf-Aktionen der betroffenen Mercedes-Modelle. Das hat zur Folge, dass Mercedes in der Sache die volle Kontrolle hatte und einige vom Abgasskandal betroffene Verbraucher nicht mehr über den Skandal informieren musste. Schließlich hatte Daimler die Abgasreinigung bereits mit einem Software-Update weitgehend normalisiert.

Das wiederum hat zur Folge, dass die Mercedes-Kunden, die ein freiwilliges Update installieren ließen, gar nicht von ihrer Betroffenheit des Dieselskandals erfuhren. Auch Volkswagen und Opel gingen ähnliche Wege, um den Abgasskandal bei möglichst vielen betroffenen Haltern zu vertuschen.

Verkehrsministerium hielt bewusst Informationen zurück

Tatsächlich positionierte sich das Bundesverkehrsministerium bereits im Herbst 2015, als der Abgasskandal erstmals öffentlich wurde, auf Seiten der Automobilindustrie. Das geht aus kürzlich veröffentlichten Dieselskandal-Akten hervor, die die gesamte behördliche Kommunikation zu dem Thema beinhalten.

So hat das das Verkehrsministerium bewusst Informationen zurückgehalten hat, die betroffenen Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Rechte deutlich erleichtert hätten. Unter anderem stimmte das Ministerium die öffentliche Kommunikation zu dem Thema mit Volkswagen ab und ließ sich diesbezüglich von dem Autobauer zensieren.

Dies hatte zur Folge, dass das Ministerium die VW-Abschalteinrichtungen nicht direkt als illegal bezeichnete. Tatsächlich war allerdings bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass die Manipulationen von VW eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Eine Tatsache, die die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals um mehrere Jahre beschleunigt hätte.

Verbraucheranwalt: Behördliche Taktiererei ist skandalös

“Die Automobilindustrie und die Behörden haben gezeigt, dass man im Abgasskandal nicht auf ihr Wort vertrauen kann. Es ist nur logisch, dass die Automobilhersteller ihre Interessen schützen und möglichst wenig Details in der Sache ans Licht kommen lassen möchten. Dass das deutsche Verkehrsministerium diese Taktiererei nachweislich unterstützt, ist allerdings skandalös”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:

“Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, sollte sich keinesfalls von den Aussagen des verantwortlichen Herstellers oder den Behörden irritieren lassen. Da die betroffenen PKW durch den Skandal Wertverluste hinnehmen müssen und im schlimmsten Fall sogar stillgelegt werden, haben die Besitzer Schadensersatzansprüche. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte betroffene PKW-Besitzer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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