05.
Sep 2022

Sieben Jahre Abgasskandal: Verbraucher können noch immer klagen

Im September 2015 wurde öffentlich bekannt, dass Volkswagen die Abgasreinigung von mehreren Millionen Diesel-Fahrzeugen illegal manipuliert hat. Weil die betroffenen Autos im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen, hätten diese eigentlich nie zugelassen werden dürfen. Aufgrund dieses Mangels haben die Halter der manipulierten Fahrzeuge Anspruch auf Schadensersatz. Doch noch immer haben Hunderttausende Verbraucher ihre bestehenden Rechtsansprüche in der Sache nicht durchgesetzt. Dabei ist dies oftmals auch heute noch möglich.

Software-Update: Lösung oder neues Problem?

Die manipulierten VW-Fahrzeuge wurden überwiegend zwischen 2008 und 2015 zugelassen. Längst ist jedoch klar, dass auch Motorentypen, die noch später verbaut wurden, vom Abgasskandal betroffen sind. Zudem haben auch Hersteller außerhalb des VW-Konzerns ihre Diesel-Autos manipuliert. Dazu zählen unter anderem Opel, Mercedes-Benz und Fiat.

Betroffene Fahrzeughalter mussten ihre Autos überwiegend aufgrund amtlicher Rückrufe in eine Werkstatt bringen, um dort ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung installieren zu lassen. Dadurch konnten die manipulierten Autos trotz des Skandals weiterhin genutzt werden.

Allerdings klagen nicht wenige PKW-Besitzer im Anschluss an ein solches Update über Folgeschäden wie ein erhöhter Kraftstoffverbrauch oder sogar Probleme mit dem Motor. Das liegt daran, dass die Hardware der betroffenen Fahrzeuge gar nicht darauf ausgelegt ist, Schadstoffe in hohem Maße zu filtern. Nicht zuletzt wegen dieser möglichen Schäden haben die Besitzer von manipulierten Autos Anspruch auf Schadensersatz.

Die Abgasskandal-Verjährung – Ansprüche bestehen teilweise zehn Jahre lang

Normalerweise lassen sich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche innerhalb von drei Jahren zum Jahresende ab der Kenntnisnahme des geschädigten Verbrauchers durchsetzen. Das bedeutet konkret: Wer 2016 wegen des Abgasskandals einen Rückrufbescheid erhalten und dadurch von der Manipulation des eigenen Autos erfahren hat, konnte seine Rechtsansprüche in der Sache nur bis zum 31. Dezember 2019 durchsetzen. Ab dem 01. Januar 2020 waren die Ansprüche hingegen verjährt.

Allerdings bestätigten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits, dass sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch sogenannte Restschadensersatzansprüche durchsetzen lassen und dies ist auf den Tag genau bis zu zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf möglich.

Deshalb können Restschadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchgesetzt werden

Durch die Durchsetzung von Restschadensersatzansprüchen gemäß § 852 BGB sollen betroffene Verbraucher eine Entschädigung für die wirtschaftliche Bereicherung durch die Manipulationen erhalten. Schließlich haben die verantwortlichen Autobauer durch den Abgasskandal hohe Gewinne auf Kosten ihrer Kunden eingefahren.

Nur die wenigsten PKW-Käufer hätten ihre Fahrzeuge zum Kaufzeitpunkt für denselben Preis erworben, wenn der Abgasskandal damals schon bekannt gewesen wäre. Weil die Autohersteller im Normalfall jedoch nur beim Neuwagenverkauf Geld verdienen, haben auch nur Neuwagenkäufer Anspruch auf Restschadensersatzansprüche.

Hunderttausende Fahrzeughalter können Schadensersatzansprüche geltend machen

Insgesamt sind allein in Deutschland mehr als 2,4 Millionen Diesel-Fahrzeuge vom VW-Abgasskandal betroffen. Bislang hat mehr als die Hälfte dieser Fahrzeughalter allerdings noch immer keine Ansprüche in der Sache geltend gemacht, obwohl viele dies auch heute noch tun können. Wer sein manipuliertes Auto vor zehn Jahren als Neuwagen gekauft hat, hat nämlich unabhängig von der herkömmlichen Verjährung noch immer Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Darüber hinaus haben die Halter von manipulierten Autos anderer Hersteller oftmals selbst heute noch die Möglichkeit, ihre herkömmlichen Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal durchzusetzen. Das liegt daran, dass die Manipulationen von anderen Herstellern oftmals erst Jahre nach dem VW-Abgasskandal aufgeflogen sind. Auch Gebrauchtwagenkäufer können also teilweise noch heute Schadensersatzansprüche wegen des Dieselgates geltend machen.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal ist möglich

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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