06.
Okt 2022

Das siebte Jahr nach dem VW-Dieselgate: Kommt es zu einem neuen Durchbruch?

Das siebte Ehejahr gilt allgemein als besonders schwierig. Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal könnte sich das verflixte siebte Jahr hingegen sehr gut entwickeln – zumindest, wenn es um die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern geht. Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen nämlich vor einer Grundsatzentscheidung, die die Erfolgsaussichten sämtlicher Diesel-Klagen enorm verbessern würde.

Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung?

Spätestens im November dieses Jahres wird das EuGH-Urteil erwartet. Konkret wollen sich Europas oberste Zivilrichter dazu äußern, ob auch eine fahrlässige Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ausreicht, um Schadensersatzansprüche zu rechtfertigen. Die Entscheidung ist insofern relevant, da der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland in den vergangenen Jahren ausschließlich eine nachweislich sittenwidrige – also absichtliche – Schädigung als Kriterium für erfolgreiche Diesel-Klagen definiert und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Mercedes-Abgasskandal daher beispielsweise angezweifelt hat.

Die EuGH-Generalanwaltschaft erklärte hingegen in einem Schlussantrag vor wenigen Wochen, dass es für Verbraucher keine Rolle spiele, ob eine Fahrzeug-Manipulation fahrlässig oder sittenwidrig erfolgte. Schließlich müssen die betroffenen PKW-Besitzer in beiden Fällen mit dem entstandenen Schaden leben. Wegen des Abgasskandals haben mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge nämlich unter anderem massive Wertverluste erlitten.

BGH reagierte bereits auf anstehendes EuGH-Urteil

Prozessbeobachter gehen davon aus, dass sich die EuGH-Richter nun der Rechtsauffassung der ihrer Generalanwaltschaft anschließen werden. Dies ist ein üblicher Vorgang. Infolgedessen müssten auch die Richter am Bundesgerichtshof ihre bisherige Rechtsprechung in der Sache noch einmal anpassen und die Rechtsdurchsetzung von deutschen Verbrauchern vereinfachen. Tatsächlich wurde hierfür auch bereits ein Verfahren in Karlsruhe terminiert.

Am 21.11. möchten Deutschlands oberste Zivilrichter auf das EuGH-Urteil Bezug nehmen und klären, ob der Halter eines manipulierten VW-Autos mit dem Diesel-Motor EA288 Anspruch auf Schadensersatz hat. Bereits im Mai 2020 verurteilten die BGH-Richter Volkswagen im Rahmen eines Verfahrens von Goldenstein Rechtsanwälte erstmals wegen der Manipulation des Diesel-Motors EA189 zur Auszahlung von Schadensersatz. Nun geht es jedoch um dessen Nachfolger, der zwar offenkundig manipuliert wurde, aber noch kaum von amtlichen Rückrufen betroffen ist.

EuGH-Grundsatzurteil betrifft fast die gesamte Automobilindustrie

Das anstehende EuGH-Urteil hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf Verfahren gegen Volkswagen, sondern auch auf Klagen gegen Hersteller wie Mercedes-Benz, Fiat oder Opel. De facto fürchtet sich im Prinzip die komplette Automobilindustrie vor einem verbraucherfreundlichen Grundsatzurteil, denn kaum ein Fahrzeughersteller hat die eigenen Diesel-Modelle nicht manipuliert.

Der Vorsitzende Richter am Stuttgarter Landgericht hat seine Kollegen angesichts des anstehenden EuGH-Urteils sogar schon schriftlich auf eine neue Klagewelle eingeschworen. In Stuttgart haben unter anderem Mercedes-Benz und Porsche ihren Sitz und somit auch Gerichtsstand. Daher könnten dort sämtliche Halter von manipulierten Mercedes- und Porsche-Fahrzeugen aus ganz Europa gegen die Luxus-Hersteller vorgehen.

Für betroffene Verbraucher ergibt es herstellerübergreifend angesichts der drohenden Klagewelle Sinn, sich noch vor dem EuGH-Urteil, dessen Verkündungstermin bislang noch nicht veröffentlicht wurde, über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Aufgrund der Vielzahl der möglichen Diesel-Klagen könnte es nämlich zu Überlastungen einzelner Gerichte und somit langen Wartezeiten kommen. Je früher die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden, umso eher kann daher auch eine Entschädigung durchgesetzt werden.

Die bestehenden Rechtsansprüche im Abgasskandal

Die Halter von manipulierten Autos haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei können Verbraucher zudem in wenigen Schritten prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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