03.
Aug 2021

Sollten Verbraucher ihre Abgasskandal-Autos verkaufen?

Am Bundesgerichtshof (BGH) wurde zuletzt entschieden, dass Schadensersatzansprüche im Rahmen des Abgasskandals auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen. Doch ergibt es Sinn, ein Abgasskandal-Auto gezielt zu verkaufen, um anschließend Schadensersatzansprüche durchzusetzen?

Vorhandenes Fahrzeug hilft bei der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatz

Grundsätzlich ist es nicht empfehlenswert, manipulierte Autos zu verkaufen, wenn die betroffenen PKW-Besitzer aufgrund des Betruges eine Entschädigungszahlung durchsetzen möchten. Schließlich kann das vorhandene Fahrzeug als Beweismittel dienen und den Prozess der Schadensersatzforderung erheblich erleichtern.

Dies trifft insbesondere auf Fahrzeuge zu, deren Abschalteinrichtungen noch nicht höchstrichterlich bewertet wurden. Abschalteinrichtungen sorgen hersteller- und modellübergreifend dafür, dass Autos auf dem Prüfstand sauber wirken, obwohl sie im normalen Straßenbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen.

Obwohl sie alle den gleichen Zweck erfüllen, funktionieren verschiedene Abschalteinrichtungen komplett unterschiedlich. Insofern ist es wichtig, die genaue Funktionsweise einer Abschalteinrichtung vor Gericht zu erläutern, um die Unzulässigkeit dieser Einrichtung nachzuweisen.

Dies funktioniert oft am besten mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens. Wurde das betroffene Fahrzeug allerdings verkauft, ist die Durchführung eines solchen Gutachtens gar nicht mehr möglich. Ohne Rücksprache mit einem Anwalt sollten Abgasskandal-Autos daher nicht verkauft werden, wenn es nicht zwingend nötig ist.

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal

Schadensersatzansprüche im Abgasskandal bestehen unter anderem deshalb, weil die betroffenen PKW-Halter die manipulierten Autos nicht zu den gleichen Konditionen erworben hätten, wenn sie zum Kaufzeitpunkt von dem Betrug gewusst hätten. Gleichzeitig haben die Fahrzeuge durch den Skandal unter anderem enorm an Wert verloren und sind grundsätzlich von einem ständigen Stilllegungsrisiko ausgesetzt.

Deshalb ist es natürlich eine positive Nachricht, dass die Richter am Bundesgerichtshof die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs rechtfertigen. Schließlich profitieren davon unter anderem Verbraucher, die erst nach dem Verkauf ihres Autos davon erfuhren, dass sie ursprünglich ein mangelbehaftetes Auto gekauft haben.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In diesem Fall setzt sich die Höhe des Schadensersatzanspruches aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich des Verkaufspreises und einer Nutzungsentschädigung, die sich an der Laufleistung des Autos zum Verkaufszeitpunkt orientiert, zusammen. Wer eine Verkaufsprämie erhielt, weil er sein Fahrzeug beispielsweise bei einem Händler in Zahlung gab, muss sich diese nicht negativ von seiner Entschädigungssumme abziehen lassen.

Wer sein Fahrzeug noch besitzt, hat hingegen die Option, das manipulierte Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. In diesem Fall ist es möglich, sich eine Entschädigung zu sichern, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Höhe von zwei Jahren nach dem Fahrzeugkauf haben betroffene Halter zudem die Möglichkeit, ein mangelfreies Ersatz-Fahrzeug einzufordern.

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