25.
Jun 2021

Staatsanwaltschaft durchsucht VW-Geschäftsräume wegen Continental

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt bereits seit einiger Zeit gegen den Automobilzulieferer Continental wegen einer möglichen Beteiligung am VW-Abgasskandal. Im Zusammenhang mit diesen Ermittlungen durchsuchte die Staatsanwaltschaft im Juni Geschäftsräume von Volkswagen und dem Entwicklungsdienstleister IAV, wie die WirtschaftsWoche aktuell berichtet.

Entwickelte Continental eine illegale Abschalteinrichtung für VW?

Konkret vermutet die zuständige Staatsanwaltschaft, dass Continental bewusst eine Motorsteuerung entwickelte, mit der VW die Abgasreinigung des Skandalmotors EA189 manipulieren konnte.

2015 wurde öffentlich, dass mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA 189 im normalen Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen als während offizieller Zulassungstests. Schnell wurde klar, dass dies nur durch den Einsatz einer illegalen Manipulations-Software möglich war. In der Folge musste VW weltweit mehr als elf Millionen Fahrzeuge zurückrufen und Milliardensummen für Entschädigungen und Bußgelder aufbringen.

Ermittlungen richten sich gegen mehr als 40 Continental-Mitarbeiter

Im Rahmen ihrer Untersuchungen waren die zuständigen Ermittler auch mehrfach bei Continental selbst vorstellig. Während die Staatsanwaltschaft Hannover zunächst gegen sieben Angestellte und ehemalige Mitarbeiter von Continental ermittelte, stieg die Zahl der Verdächtigen auf Basis der gesicherten Beweise mittlerweile auf mindestens 41 Personen an.

Zudem laufen gegen den Hannoveraner DAX-Konzern auch noch Ermittlungen wegen mutmaßlichen Manipulationen bei Mitsubishi. Demnach könnte Continental auch für den japanischen Autobauer unzulässige Abschalteinrichtungen programmiert haben, die die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen auf dem Prüfstand hoch- und im normalen Straßenbetrieb runterfährt.

Solche Abschalteinrichtungen wurden von nahezu sämtlichen Fahrzeugherstellern eingesetzt, um die vorgeschriebenen Umweltvorgaben zu erfüllen, ohne viel Geld in teure Abgas-Filteranlagen oder ähnliche Hardware investieren zu müssen. Seit 2015 werden nach und nach immer mehr Automobilhersteller mit illegalen Fahrzeug-Manipulationen in Verbindung gebracht. So eröffnete die französische zuletzt beispielsweise Abgasskandal-Ermittlungsverfahren gegen Renault und Peugeot.

Weitere Zulieferer sind in den Abgasskandal involviert

Continental droht nun eine Strafe in Millionenhöhe wegen der Beteiligung an der Dieselmanipulation. Es wäre nicht die erste Strafzahlung, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gegen einen Zulieferer verhängt wird: Bosch zahlte im Mai 2019 beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen der Auslieferung von rund 17 Millionen Steuergeräten für die Manipulationssoftware von VW.

Mitte Juni 2020 akzeptierte auch ZF Friedrichshafen ein Bußgeld in Höhe von 42,5 Millionen Euro, da das Unternehmen Getriebesoftware an verschiedene Autokonzerne ausgeliefert hatte, mit deren Hilfe der Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen im Straßenbetrieb deutlich höher ausfiel als auf dem Prüfstand. Im Januar 2021 verhängte die Staatsanwaltschaft Braunschweig außerdem ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro gegen den Berliner Automobilzulieferer IAV.

So erhalten betroffene Verbraucher Schadensersatz

Die verhängten Bußgelder fließen in der Regel direkt in die Landeskassen der Bundesländer, die für die Strafen verantwortlich sind. Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug erworben hat, sieht davon keinen Cent. Betroffene PKW-Halter haben dennoch Schadensersatzansprüche, die sie mit Hilfe einer Anwaltskanzlei erfolgreich durchsetzen können.

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich in diesem Fall aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer finanziellen Entschädigung durchsetzen.

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