11.
Feb 2020

Staatsanwaltschaft ermittelt im Abgasskandal gegen ZF Friedrichshafen-Mitarbeiter

Nach Bosch und Continental gerät der nächste Automobilzulieferer im Abgasskandal in den Fokus der Öffentlichkeit: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Bußgeldverfahren gegen ZF Friedrichshafen aufgenommen und ermittelt wegen Betruges und der mittelbaren Falschbeurkundung gegen mehrere Mitarbeiter aus dem mittleren Management des Milliarden-Konzerns. Zuerst hatte die WirtschaftsWoche über den Sachverhalt berichtet.

Ermittlungen wegen ausgelieferter Software für Getriebe und Steuergeräte

Demnach besteht der Verdacht, dass ZF Friedrichshafen im Zuge der Auslieferung von Getrieben und Steuergeräten auch eine Software bereitgestellt hat, die im Testbetrieb von Fahrzeugen andere Emissionswerte vorgibt, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall ist. Eine solche Funktion wird auch als Abschalteinrichtung bezeichnet  und ist illegal. Zu den größten Automobil-Kunden von ZF Friedrichshafen gehören unter anderem BMW und Daimler.

“Wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt, trifft ZF Friedrichshafen im Abgasskandal mindestens eine Teilschuld”, kommentiert Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner und führt fort:

“Für betroffene Verbraucher ist es wichtig, dass dieser Betrug endlich vollständig aufgeklärt wird. Auch mehr als vier Jahre nachdem der Abgasskandal erstmals medial diskutiert wurde, gibt es noch immer eine Menge Fragezeichen. 

Wir von Goldenstein & Partner setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland endgültig für Rechtssicherheit zu sorgen. Noch in diesem Jahr werden wir einen großen Durchbruch in der Sache erzielen, denn am 5. Mai 2020 wird ein Fall von uns vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Es ist der erste BGH-Fall im Abgasskandal und ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Die Entscheidung der Bundesrichter wird endgültig für Rechtssicherheit im ganzen Land sorgen und wir gehen davon aus, dass der BGH den Einbau von Abschalteinrichtungen als Betrug und sittenwidrige Handlung einstufen wird. Verbraucher erhalten so endgültig die Gewissheit, dass sie ihr manipuliertes Fahrzeug gegen die Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises zurückgeben können. Bereits jetzt urteilen nahezu alle Gerichte in Deutschland verbraucherfreundlich in der Sache.”

Auch Bosch und Continental sind in den Abgasskandal verstrickt

Bosch musste bereits im Mai 2019 wegen der Auslieferung von rund 17 Millionen Steuergeräten für die Manipulationssoftware von VW ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro zahlen. Ende Januar wurden zudem deutsche Büros von Continental im Zusammenhang mit dem Verdacht der Fahrzeugmanipulation bei Mitsubishi durchsucht. 

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Die jeweilige Entschädigungssumme setzt sich in der Regel aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: