15.
Aug 2023

Die Stadt Bonn klagt im Mercedes-Abgasskandal

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug erworben hat, kann deshalb Schadensersatzansprüche geltend machen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für öffentliche Einrichtungen und sogar Städte. Die ehemalige Bundeshauptstadt Bonn hat dies bereits eindrucksvoll bewiesen, als sie erfolgreich Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal durchgesetzt hat. Nun klagt Bonn in der Sache auch gegen Mercedes-Benz.

Bonn besitzt über 100 manipulierte Mercedes-Fahrzeuge

In einer aktuellen Vorlage für den Stadtrat steht, dass Bonn seit 2010 insgesamt 107 illegal manipulierte Mercedes-Transporter der Typen Vito und Sprinter erworben hat. Deshalb fordert Bonn von Mercedes-Benz Schadensersatz. Laut der Vorlage hat die Stadt bereits erfolglos versucht, sich diesbezüglich außergerichtlich mit dem Stuttgarter Autobauer zu einigen. Nun reicht Bonn eine Klage in der Sache ein.

Die Erfolgsaussichten dieser Klage dürften äußerst hoch sein. Zwar zweifelten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) noch vor ein paar Jahren an, dass Mercedes seine Kunden im Abgasskandal sittenwidrig geschädigt hat und deshalb Schadenersatzansprüche bestünden. Doch mittlerweile haben die BGH-Richter entschieden, dass im Abgasskandal selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadensersatzansprüche bestehen. Zudem wird Mercedes in der Sache auch regelmäßig wegen vorsätzlicher Schädigung von deutschen Zivilgerichten verurteilt.

Bonn erhielt bereits Schadensersatz im VW-Abgasskandal

Sollten die Klagen tatsächlich erfolgreich verlaufen, könnte das eine Millionensumme in die Stadtklasse spülen. Es wäre zudem bereits das zweite Mal, dass die Stadt Bonn eine hohe Entschädigung wegen des Abgasskandals erhält. Nachdem Bonn Volkswagen im Dezember 2018 bereits wegen der illegalen Manipulation von stadteigenen Diesel-Fahrzeugen verklagt hatte, sprach das Landgericht Bonn der ehemaligen Bundeshauptstadt im Jahr 2020 nämlich fast 500.000 Euro Schadensersatz zu. Damals ging es um 27 Fahrzeuge aus der Flotte der ehemaligen Bundeshauptstadt.

Volkswagen wehrte sich zwar gegen das Urteil des Bonner Landgerichts und ging dagegen in Revision. Allerdings wurde die Berufung des Wolfsburger Autobauers in der nächsthöheren Instanz von den Richtern des Oberlandesgerichts Köln als unbegründet abgeschmettert. Daraufhin zog der Konzern die Berufung zurück und entschädigte die Stadt wegen des Abgasskandals. Einen ähnlichen Erfolg möchte Bonn nun auch im Mercedes-Abgasskandal feiern.

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Der Abgasskandal kann zu Wertverlusten, Folgeschäden und sogar der Stilllegung von betroffenen Fahrzeugen führen. Deshalb können die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen Schadensersatzansprüche durchsetzen. Diesbezüglich sorgte das Team von Goldenstein Rechtsanwälte für einen Durchbruch, nachdem die Verbraucherkanzlei im Mai 2020 das erste verbraucherfreundliche Grundsatzurteil im Abgasskandal am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) erwirkte.

Seitdem steht fest, dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser streckt namensgetreu sämtliche Prozesskosten vor und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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