23.
Mai 2022

Studie: Die Autos von deutschen Spitzenpolitikern stoßen zu viel CO2 aus

In der Politik werden aktuell immer strengere Umweltrichtlinien im Straßenverkehr diskutiert. Doch die vorgeschriebenen CO2-Grenzwerte überschreiten Deutschlands Spitzenpolitiker der selbsternannten Klimaregierung mit ihren Dienstwagen oft selbst um ein Vielfaches. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse der Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Diese Politiker sind die größten Umweltsünder

Demnach halten die Dienstwagen von nur zwei Bundesministern die seit 2020 geltenden CO2-Grenzwerte in Höhe von 95 Gramm pro Kilometer im Realbetrieb ein: Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke sind nämlich die einzigen deutschen Spitzenpolitiker, die auf Elektroautos setzen.

Im Schnitt stößt die Autoflotte der deutschen Bundesminister mit 219 Gramm CO2 pro Kilometer sogar mehr als das Doppelte des aktuell vorgeschriebenen CO2-Grenzwertes aus, obwohl die von Natur aus umweltunfreundlichen, gepanzerten Fahrzeuge von sieben Ministern und dem Bundeskanzler bei der Analyse der Deutschen Umwelthilfe nicht einmal berücksichtigt wurden.

Schlusslicht der Analyse ist Bauministerin Klara Geywitz, deren 7er BMW 330 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Dahinter platzieren sich Arbeitsminister Hubertus Heil und Justizminister Marco Buschmann (jeweils Audi A8, 283 Gramm CO2 pro Kilometer). Auch die Dienstwagen von Verkehrsminister Volker Wissing, Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Familienministerin Lisa Paus stoßen jeweils mehr als 200g CO2 pro Kilometer aus.

Regierung plant strengere Umweltvorschriften im Straßenverkehr

Obwohl die deutschen Spitzenpolitiker in Sachen Klimaschutz offensichtlich selbst in der Mehrzahl keine Vorbilder sind, wollen sie ihre Bürger aktuell sogar zu mehr Umweltschutz im Straßenverkehr zwingen. So könnten nämlich bereits ab Herbst 2022 Schadstoff-Grenzwerte in Deutschland gelten, die bislang in keinen deutschen Städten eingehalten werden.

Wie das Umweltbundesamt vor kurzem bekannt gab, unterstützt die deutsche Regierung nämlich einen Vorschlag der EU-Kommission, der eine Novellierung der geltenden Luftqualitätsrichtlinie in der gesamten Europäischen Union vorsieht. In der Folge könnte es bereits ab Ende dieses Jahres deutschlandweit zur Einrichtung von Fahrverbotszonen für Diesel-Fahrzeuge kommen.

Diesel-Autos drohen hohe Wertverluste

Diesel-Fahrzeuge könnten aufgrund dieser Pläne zeitnah stark an Wert verlieren. Schließlich ist die Nachfrage nach Autos, die in vielen Städten gar nicht oder nur teilweise genutzt werden dürfen, nicht sehr hoch. Das ist besonders ärgerlich für Halter von Diesel-Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind. Diese Autos haben nämlich schon nach dem Bekanntwerden der illegalen Manipulationen enorme Wertverluste erlitten.

Es gibt jedoch auch gute Nachrichten für betroffene PKW-Besitzer: Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann sich juristisch gegen die negativen Folgen des Betrugsskandals wehren und Schadensersatz einfordern. Das liegt neben den entstandenen Wertverlusten auch an Folgeschäden, die aufgrund der Manipulationen auftreten können.

Die Rechtsansprüche im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre manipulierten Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Verbraucher kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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