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Stuttgarter “Dieselrichter” darf Daimler-Verfahren nicht mehr vorsitzen
Der Stuttgarter „Dieselrichter“ darf einem aktuellen Verfahren gegen Daimler nicht mehr vorsitzen. Daimler hatte die Neutralität bezweifelt und stellte einen Befangenheitsantrag. Diesem gab das Oberlandesgericht in Stuttgart jetzt statt. Über weitere gleichartige Fälle müsse der Senat aber noch entscheiden. Der aktuelle Beschluss, mit dem eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufgehoben werde, sei nicht anfechtbar.
PKW von der Ehefrau des Dieselrichters löste ersten Befangenheitsantrag aus
Der Richter des Stuttgarter Landgerichts erlangte im Zuge zahlreicher Abgasskandal-Verfahren gegen Volkswagen bundesweite Bekanntheit. In Verhandlungen von VW und der Holding Porsche SE wurde er schließlich auch dort wegen Befürchtung der Befangenheit abgelöst. Die Ehefrau des Richters sei als Eigentümerin eines Diesel-Autos aus dem VW-Konzern ebenfalls vom Thema betroffen. Das reichte um den Antrag anzunehmen und den Richter abzulösen. Dies löste zahlreiche weitere Befangenheitsanträge gegen andere Richter aus, die bisher noch nicht vollständig abgearbeitet sind.
Vorwurf: Dieselrichter differenziere nicht zwischen Daimler und VW
Im Fall von Daimler kam das Oberlandesgericht zu der Einschätzung, dass aus Sicht des Konzerns der Eindruck entstehen könne, dass das Verfahren nicht unbefangen und unparteiisch sei. Rechtlich reicht die Begründung für eine Ablehnung aus. Der Richter vermittle mitunter den Eindruck, nicht zwischen Daimler und VW zu differenzieren und den Sachverhalt einseitig zum Nachteil des Konzerns zu eruieren. Zudem gebe es Verfahrensfehler in seiner Prozessführung.
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.
So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen
Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.