11.
Mai 2022

Können Subaru-Besitzer wegen des Diesel-Betrugs Schadensersatzansprüche in Deutschland durchsetzen?

Der Abgasskandal gilt für viele als deutsches Phänomen, denn hierzulande wurden mehrere Millionen Diesel-Autos von Herstellern wie Volkswagen, Audi, Porsche, Opel und Mercedes-Benz illegal manipuliert. Allerdings wurden auch ausländische Autos wegen des Abgasskandals zurückgerufen – beispielsweise von Subaru. Obwohl Subaru eine japanische Firma ist, können betroffene Fahrzeughalter ihre Rechtsansprüche auch hierzulande durchsetzen.

Diese Subaru-Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen

Seit 2020 muss der japanische Hersteller, der fast nur Autos mit Allradantrieb produziert, mehrere Fahrzeugreihen in Deutschland zurückrufen. Bislang erhielten die Halter der Subaru-Modelle Legacy, Impreza, XV und Forester Outback einen Rückrufbescheid wegen des Abgasskandals. Damit betrifft der Abgasskandal quasi alle Subaru-Fahrzeuge, die als Diesel-Varianten in Deutschland verkauft wurden.

Die manipulierten Fahrzeuge, die allesamt 2.0-Liter-Motoren enthalten, sollen eigentlich die Voraussetzungen der Umweltnorm Euro 6 erfüllen. Doch die betroffenen Suzuki-Autos wurden so konzipiert, dass diese amtliche Abgastests erkennen und ausschließlich in entsprechenden Situationen in einen umweltfreundlichen Modus schalten. Bei normaler Fahrt stoßen die Suzuki-Fahrzeuge dann jedoch unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Diese Folgen hat der Subaru-Abgasskandal für Fahrzeughalter

Der Subaru-Abgasskandal hat jedoch nicht nur zu Rückrufen geführt, sondern auch zu negativen Folgen für die betroffenen Fahrzeughalter. Manipulierte Autos bringen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nämlich nachweislich weniger Geld ein als vergleichbare Fahrzeuge, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Das liegt unter anderem daran, dass die Fahrzeuge wegen des Skandals unvorhersehbare Folgeschäden erleiden können.

Damit die manipulierten Autos nicht die Typengenehmigung entzogen wird, müssen diese nämlich ein Software-Update erhalten, damit die vorhandene Manipulationssoftware überschrieben wird. Allerdings führen solche Updates häufig zu Problemen.

Das liegt daran, dass die Updates zwar die Abgasreinigung der Diesel-Autos normalisieren. Doch die Hardware der betroffenen PKW-Modelle ist gar nicht darauf ausgelegt, Schadstoffe im hohen Maße zu filtern. In der Folge kommt es häufig zu Leistungseinbrüchen, einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und mittelfristig sogar zu kostspieligen Motorschäden. Die fälligen Reparaturkosten übernehmen die verantwortlichen Hersteller allerdings nur in den seltensten Fällen.

Die Rechtsansprüche von betroffenen Subaru-Haltern

Betroffene PKW-Besitzer haben deshalb die Möglichkeit, ihre Rechtsansprüche in der Sache durchzusetzen. Das ist auch in Deutschland möglich, obwohl Subaru seinen Hauptsitz in Japan hat. Die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen haben nämlich grundsätzlich die Option, ihre Rechtsansprüche immer an ihrem eigenen Wohnort durchzusetzen.

Im Rahmen einer Abgasskandal-Klage ist es möglich, den verantwortlichen Hersteller zur Rücknahme des manipulierten Autos zu bewegen. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ kann das manipulierte Fahrzeug aber auch behalten werden und lediglich ein Teil des Kaufpreises als finanzielle Entschädigung durchgesetzt werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Subaru-Halter kostenfrei dahingehend, ob eine Abgasskandal-Klage in dem individuellen Fall Sinn ergibt.

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