18.
Jun 2020

Taxi-Unternehmen und der Dieselskandal

Im Jahr 2015 wurde erstmals öffentlich, dass Volkswagen bewusst Dieselfahrzeuge manipuliert hat, damit diese auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte erzeugen als es im Straßenbetrieb der Fall ist. Mittlerweile ist klar, dass nahezu sämtliche Autobauer mit illegalen Abschalteinrichtungen gearbeitet haben. Da Dieselfahrzeuge unter anderem als besonders langlebig gelten, setzen zahlreiche Taxifahrer und -unternehmen auf diese Autos.  Dementsprechend ist die Taxi-Branche besonders stark vom Dieselskandal betroffen. Doch welche Möglichkeiten haben Taxiunternehmen, um sich gegen diesen Betrug zu wehren?

Dieselskandal ermöglicht Rückgabe manipulierter PKW

Grundsätzlich haben sämtliche Halter von manipulierten Autos die Möglichkeit, die Rückgabe des betroffenen PKW juristisch durchzusetzen. Im Gegenzug winkt eine Entschädigung, die über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Die Autos selbst haben im Zuge des Skandals massiv an Wert verloren und ein Verkauf rentiert sich nur in den seltensten Fällen.

Rechtssicherheit dank BGH-Urteil

Am 25. Mai 2020 setzte die Kanzlei Goldenstein das erste BGH-Urteil im Dieselskandal durch und schuf damit Rechtssicherheit für sämtliche Verbraucher in Deutschland. Seitdem ist klar, dass die Fahrzeug-Manipulation von Volkswagen illegal war und der Konzern betroffenen Haltern Schadensersatz in Höhe des vollen Kaufpreises sowie Verzugszinsen zahlen muss. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sich die PKW-Besitzer negativ anrechnen lassen. So erhielt der BGH-Mandant beispielsweise 29.805,32 Euro für seinen VW Sharan, obwohl er das Auto knapp sechs Jahre zuvor für nur 1.700 Euro mehr gekauft und seitdem rund 50.000 Kilometer genutzt hat. 

Bislang sorgt das Urteil für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, für Rechtsklarheit. Das betrifft beispielsweise auch die bei Taxifahrern beliebten Skoda Octavia und VW Passat. Grundsätzlich lässt sich die Entscheidung  aber auf sämtliche illegal manipulierten Diesel-PKW übertragen, denn der Dieselskandal wird wohl noch in diesem Jahr zahlreiche weitere Autobauer einholen.

Baldiges EuGH-Urteil könnte zu Welle an Rückrufen führen

Ende April hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag verkündet, dass sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen gelten, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand. Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – haben Abschalteinrichtungen verbaut. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind.

Es ist davon auszugehen, dass die Richter des EuGH dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil folgen werden. Demnach drohen allein in Deutschland mehrere Millionen Fahrzeug-Rückrufe. “Die Fahrzeughalter sämtlicher Dieselfahrzeuge in Deutschland könnten sich dann auf unser BGH-Urteil beziehen und Entschädigungen in Milliardenhöhe durchsetzen. Wir raten betroffenen Haltern, sich schnellstmöglich um die Durchsetzung ihrer Rechte zu kümmern und beraten diese gern kostenfrei”, sagt Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein.

Daimler setzt auf sogenannte Thermofenster

Als besonders beliebtes Taxi gilt die Mercedes-Benz E-Klasse. Auch bei dem Stuttgarter Autobauer ist längst klar, dass dieser Abschalteinrichtungen verbaut hat und dabei auf sogenannte Thermofenster setzte. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, wenn sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Sobald die Temperatur unter den Wert sinkt, der in den Testlaboren der Hersteller vorgeschrieben wurde (in der Regel etwa 20 bis 30 Grad), wird die Abgasrückführung per Computerbefehl heruntergefahren.

Der Autobauer selbst argumentiert, dass das Thermofenster nötig sei, um den Motor der jeweiligen PKW zu schützen. Dem widersprach die EuGH-Generalanwaltschaft allerdings in dem Ende April veröffentlichten Schlussantrag. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt scheint dieser Argumentation kritisch gegenüberzustehen: Zuletzt veranlasste die Behörde rund 170.000 Rückrufe von Mercedes-Benz-Fahrzeugen der Modellreihen A-, B-, C-, E- und S-Klasse.

Claus Goldenstein erklärt: “Dieselhalter sämtlicher Hersteller sollten sich unbedingt zeitnah darum kümmern, ihre Rechte durchzusetzen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der Dieselskandal die nächsten Hersteller erreicht. Dann ist es wichtig, einen Zeitvorsprung zu haben. Allein in Deutschland werden in diesem Jahr möglicherweise noch mehrere Millionen Fahrzeuge zurückgerufen. Das könnte zu einer Klagewelle und dementsprechend langen Wartezeiten vor Gericht führen. 

Aufgrund der sogenannten Nutzungsentschädigung sinkt die Entschädigungssumme der betroffenen PKW jedoch mit jedem gefahrenen Kilometer. Gern beraten wir von der Kanzlei Goldenstein betroffene Halter kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Entschädigung zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

 

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