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Unzufrieden mit Tesla? Fahrzeug-Rückgabe ist oftmals möglich
Regelmäßig klagen Tesla-Neuwagenkäufer über Probleme mit ihren Elektroautos. Ein Weiterverkauf des eigenen Fahrzeugs ist oft allerdings nur wenig sinnvoll, da der Wiederverkaufswert von Tesla-Modellen unter anderem stark unter den jüngsten Preisreduzierungen für Neufahrzeuge des US-Herstellers gelitten hat. Viele Tesla-Fahrer haben allerdings die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge einfach an Tesla zurückgeben, um im Gegenzug den vollständigen Kaufpreis von dem weltweit wertvollsten Autobauer zurückzubekommen.
Verlängerter Widerruf von Tesla-Fahrzeugen dank Formfehler
Die Fahrzeugrückgabe ist für Tesla-Besitzer, die ihren Kaufvertrag vor weniger als einem Jahr und 14 Tagen und spätestens am 16. April 2023 abgeschlossen haben, möglich. Das liegt daran, dass Tesla bis zum 17. April 2023 ein fehlerhaftes Widerrufsformular verwendet hat. Konkret fehlte darin die Telefonnummer, wodurch Tesla-Fahrern der mündliche Widerruf faktisch verwehrt wurde. Das ist allerdings rechtlich unzulässig.
Was nach einem vermeintlich kleinen Fehler klingt, hat große Folgen. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung können Tesla-Halter ihre Kaufverträge nämlich nicht nur bis zu 14 Tage nach der Fahrzeug-Übergabe widerrufen, sondern insgesamt ein Jahr und 14 Tage lang. Innerhalb dieses Zeitraumes können Tesla-Fahrer den vollen Kaufpreis von Tesla zurückverlangen und das eigene Fahrzeug an den US-Hersteller zurückgeben. Eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie darf zudem einfach behalten werden.
Tesla akzeptiert verlängerte Widerrufsfrist
Dass der verlängerte Widerruf aufgrund des Formfehlers in der Widerrufsbelehrung möglich ist, hat selbst Tesla schon anerkannt. Das Unternehmen hat einen solchen Widerruf eines Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte nämlich bereits akzeptiert.
Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde dazu führen, dass im Zuge des Widerrufs nicht der komplette Kaufpreis erstattet wird. Da dies allerdings nicht rechtens ist, geht Goldenstein Rechtsanwälte bereits juristisch dagegen vor.
Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Beides wurde eindeutig im Bundesgesetzbuch geregelt.
Tesla-Widerruf: Jetzt bestehende Rechtsansprüche kostenfrei prüfen
Anspruch auf die verlängerte Widerrufsfrist haben Tesla-Fahrer, die ihr Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz von sogenannten Fernkommunikationsmitteln – also online oder via Telefon – abgeschlossen haben. Wer seinen Tesla mindestens teilweise für berufliche Zwecke oder ganz als Firmenwagen erworben hat, kann also nicht von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren.
Mit dem Online-Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten kostenfrei herausfinden, ob sie ihren Kaufvertrag auch heute noch widerrufen können. Darüber hinaus beraten die Experten der Verbraucherkanzlei betroffene Tesla-Fahrer auf Wunsch ebenfalls kostenlos und unverbindlich persönlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.