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Trotz verlängerter Frist: Viele Tesla-Kaufverträge können nicht mehr lange widerrufen werden
Wer bis Mitte April ein Fahrzeug von Tesla als Neuwagen in Deutschland gekauft hat, kann höchstwahrscheinlich von einem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bis zu diesem Zeitpunkt enthielten die Widerrufsbelehrungen von Tesla nämlich einen Formfehler, durch den sich die gesetzliche Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen um ein Jahr verlängert. Trotz dieser verlängerten Frist können allerdings viele Kaufverträge nicht mehr lange widerrufen werden.
Zeitpunkt der Fahrzeug-Übergabe ist für die Widerrufsfrist entscheidend
Möglich ist der verlängerte Widerruf, weil Tesla in der eigenen Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer integriert hat, obwohl dies verpflichtend gewesen wäre. Daher können Tesla-Besitzer ihre Fahrzeuge auch noch Monate nach der gesetzlichen Widerrufsfrist an den US-Hersteller zurückgeben, um im Gegenzug den kompletten Kaufpreis zurückzubekommen. Bereits ausgezahlte Umweltprämien müssen derweil nicht zurückgezahlt werden.
Die Widerrufsfrist beginnt nicht am Tag des Vertragsabschlusses, sondern am Tag der Fahrzeug-Übergabe zu laufen. Wer also beispielsweise am 15. Januar 2023 sein Fahrzeug von Tesla erhalten hat, hat nur noch bis zum 30. Januar 2024 Zeit, um den eigenen Kaufvertrag zu widerrufen. Für einige Fahrzeuge sogar jetzt schon selbst die verlängerte Widerrufsfrist überschritten worden.
Kaufverträge von Firmenwagen können nicht widerrufen werden
Da das Widerrufsrecht nur für Verbraucherverträge besteht, können allerdings nur Kaufverträge von Tesla-Fahrzeugen, die privat genutzt wurden, widerrufen werden. Wer seinen Tesla für gewerbliche oder teil-gewerbliche Zwecke erworben hat, hat also keine Möglichkeit des verlängerten Widerrufs.
Gleiches gilt auch für Tesla-Fahrer, die ihr Fahrzeug gebraucht von einem privaten Vorbesitzer oder einem anderen Händler als Tesla erworben haben, sofern der jeweilige Händler eine korrekte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Bei Privatkäufen existiert ein Widerrufsrecht hingegen im Normalfall gar nicht. Auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen gelten ggf. andere Widerrufsfristen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.
Tesla akzeptierte verlängerte Widerrufe bereits
Tesla hat die ersten verlängerten Widerrufe mittlerweile sogar schon akzeptiert. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.
Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall.
Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Beides wurde eindeutig im Bundesgesetzbuch geregelt. Stattdessen können betroffenen Tesla-Fahrer den kompletten Kaufpreis zurückerhalten und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie behalten.
Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an
Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.
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