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So lange ist der Widerruf von Tesla-Kaufverträgen möglich
Wer sich einen Tesla bestellt, tut dies normalerweise online. Bei solchen, im Fernabsatz abgeschlossenen, Kaufverträgen haben Verbraucher ein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufsrecht, das bis zu 14 Tage nach der Fahrzeug-Übergabe ausgeübt werden kann. Da Tesla allerdings monatelang eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, können viele Tesla-Besitzer sogar bis zu ein Jahr und 14 Tage lang von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Deshalb ist der verlängerte Widerruf von Tesla-Fahrzeugen möglich
Konkret hat Tesla in der eigenen Widerrufsbelehrung bis Mitte April 2023 keine Telefonnummer integriert. Das war nicht rechtens, da Tesla-Kaufverträge grundsätzlich auch telefonisch abgeschlossen werden können und Tesla seinen Kunden somit den mündlichen Widerruf faktisch verwehrte. Dadurch ist der Widerruf ein Jahr länger – also bis zu ein Jahr und 14 Tage lang – möglich.
Im Rahmen dieses Widerrufs können Tesla-Besitzer ihr E-Auto an den US-Hersteller zurückgeben, um im Gegenzug den vollständigen Kaufpreis zurückzufordern. Bereits ausgezahlte Umweltboni müssen zudem nicht im Zuge des Widerrufs zurückgezahlt werden. Auch die Forderung von Wertersatz seitens Teslas aufgrund der bisherigen Fahrzeugnutzung ist nicht rechtens.
Wer von dem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen kann und wer nicht
Von dem verlängerten Widerrufsrecht können allerdings nur Tesla-Besitzer, die ihr Fahrzeug für private Zwecke gekauft haben, Gebrauch machen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nämlich nur für Verbraucherverträge. Wer seinen Tesla also als Firmenwagen erworben hat, kann nicht von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren.
Eine weitere Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf ist, dass die Fahrzeug-Übergabe nicht länger als ein Jahr und 14 Tage zurückliegt. Zudem muss für geleaste und finanzierte Tesla-Fahrzeuge individuell geprüft werden, ob der verlängerte Widerruf im Einzelfall möglich ist.
Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an
Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.