29.
Nov 2023

Tesla Model S: Widerruf und Rückforderung des Kaufpreises ist möglich

Der Tesla Model S ist für viele Menschen ein Traumauto. Die Oberklasse-Limousine kostet als Neuwagen mit bestimmter Ausstattung schnell über 100.000 Euro und soll unter anderem mit einer enormen Beschleunigung sowie fortschrittlicher Technik punkten. Einige Model S-Besitzer klagen jedoch über die mangelhafte Verarbeitung des Tesla Model S, Probleme mit Assistenzsystemen und zu kurze Reichweiten. Ein Verkauf des eigenen Fahrzeugs ist jedoch oft nicht sinnvoll. Allerdings haben tausende deutsche Model S-Besitzer die Möglichkeit, ihren Kaufvertrag einfach zu widerrufen.

Deshalb ist der Widerruf von Tesla-Kaufverträgen oft sehr lang möglich

Normalerweise ist der Widerruf eines PKW-Kaufvertrages nur innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs möglich. Allerdings hat Tesla bis Mitte April 2023 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Dadurch verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr auf ein Jahr und 14 Tage. Wer also beispielsweise im Februar 2023 einen Tesla-Kaufvertrag abgeschlossen und das Fahrzeug am 01. Mai 2023 erhalten hat, hat noch bis zum 15. Mai 2024 Zeit, um den eigenen Kaufvertrag zu widerrufen.

Dass dieser verlängerte Widerruf möglich ist, liegt daran, dass Tesla monatelang in der eigenen Widerrufsbelehrung eine Fax-, aber keine Telefonnummer angegeben hat. Das ist nicht rechtens, denn Tesla-Kaufverträge können auch telefonisch abgeschlossen werden. Daher müssten diese auch auf demselben Wege widerrufbar sein. Betroffene Tesla-Besitzer mussten aufgrund der Angaben in ihrer Widerrufsbelehrung allerdings davon ausgehen, dass sie einen wirksamen Widerruf ihrer Kaufverträge nicht telefonisch durchführen können.

Tesla-Widerruf: Kompletter Kaufpreis kann zurückgefordert werden

Im Zuge des verlängerten Widerrufs haben entsprechende Tesla-Besitzer nun die Möglichkeit, den kompletten Kaufpreis von Tesla zurückzufordern und ihr Auto im Gegenzug an das Unternehmen von Elon Musk zurückzugeben. Zudem dürfen betroffene PKW-Besitzer voraussichtlich selbst bereits ausgezahlte Umweltprämien behalten.

Von dieser Möglichkeit können allerdings nicht alle Tesla-Besitzer profitieren. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht nämlich nur für private Käufer. Wer sein Fahrzeug also für gewerbliche oder teil-gewerbliche Zwecke gekauft hat, kann nicht von dem verlängerten Widerrufsrecht aufgrund des Formfehlers von Tesla Gebrauch machen. Auch für finanzierte und geleaste Fahrzeuge gelten ggf. Sonderbestimmungen.

Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Deshalb ist ein Weiterverkauf für Tesla-Besitzer, die mit ihrem Fahrzeug unzufrieden sind, im Normalfall wirtschaftlich sehr unattraktiv im Vergleich zum verlängerten Widerruf.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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