16.
Nov 2023

Tesla Model Y: Kaufpreis kann oft vollständig zurückgefordert werden

Das Model Y zählt zu den beliebtesten Fahrzeugmodellen von Tesla. Doch der SUV kann längst nicht alle Fahrzeugkäufer von sich überzeugen. So klagen einige Model Y-Besitzer unter anderem über Probleme mit dem Autopiloten, mangelhafte Reichweiten und nicht funktionierende Fahrzeug-Sensoren. Ein Verkauf des eigenen Fahrzeugs ist aus wirtschaftlicher Sicht allerdings oft nicht sinnvoll. Die Gebrauchtwagenpreise von Tesla-Fahrzeugen haben nämlich unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla-Neuwagen gelitten. Viele Model Y-Fahrer können jedoch von einem verlängerten Widerrufsrecht profitieren und ihren kompletten Kaufpreis zurückbekommen.

Tesla-Widerruf ist wegen Formfehler mehr als ein Jahr lang möglich

Dass der Widerruf des Kaufvertrages für ein Tesla Model Y oft noch monatelang nach dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen möglich ist, liegt an einem Formfehler seitens Tesla. So hat der US-Autobauer in seiner deutschen Widerrufsbelehrung lange Zeit keine Telefonnummer integriert und betroffenen Fahrzeughaltern somit den mündlichen Widerruf verwehrt. Da Tesla-Kaufverträge allerdings auch via Telefon abgeschlossen werden können, war dies ein eindeutiger Rechtsverstoß.

Die Telefonnummer wurde erst Mitte April 2023 in der Tesla-Widerrufsbelehrung integriert. Wer vorher einen Tesla für private Zwecke gekauft hat, kann seinen Kaufvertrag bis zu ein Jahr und 14 Tage ab dem Tag der Fahrzeug-Übergabe widerrufen und den kompletten Kaufpreis von Tesla zurückfordern. Selbst bereits ausgezahlte Umweltprämien müssen im Zuge dieses Widerrufs nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist der Widerruf nicht möglich, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde. Auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen gelten ggf. andere Widerrufsfristen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Widerruf: Kostenfreie Rechtsberatung für Tesla-Besitzer

Das Unternehmen von Elon Musk hat die ersten verlängerten Widerrufe mittlerweile schon akzeptiert. Im Zuge des verlängerten Widerrufs verlangt Tesla bislang allerdings noch die Zahlung von Wertersatz sowie einer sogenannten Nutzungsentschädigung, die von der Laufleistung des jeweiligen Fahrzeugs abhängig ist. Das würde den erstattbaren Wert erheblich reduzieren. Allerdings ist dies gar nicht rechtens.

Bei einem Widerruf eines im Fernabsatz abgeschlossenen Kaufvertrages muss ein Wertersatz nämlich nur geleistet werden, wenn der jeweilige Verkäufer den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. Das war bei Tesla definitiv nicht der Fall. Zudem muss eine Nutzungsentschädigung bei einem solchen Widerruf generell nicht gezahlt werden. Das bedeutet, dass Tesla-Fahrer im Rahmen ihrer verlängerten Widerrufsfrist aufgrund des Formfehlers von Tesla den vollständigen Kaufpreis zurückverlangen können und sogar eine möglicherweise ausgezahlte Umweltprämie behalten dürfen.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

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