12.
Okt 2023

Wie verhält es sich nach einem Tesla-Widerruf mit der Umweltprämie?

Aufgrund eines Formfehlers können viele deutsche Tesla-Besitzer ihre Kaufverträge bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Fahrzeug-Übergabe widerrufen und den vollständigen Kaufpreis von Tesla zurückfordern. Doch wie verhält es sich im Zusammenhang mit einem solchen Widerruf mit einer bereits ausgezahlten Umweltprämie? Muss diese zurückgezahlt werden?

Timing des Widerrufs ist entscheidend

Noch nicht ausgezahlte Umweltprämien werden nach dem Tesla-Widerruf nicht mehr überwiesen, denn dafür muss das jeweilige Fahrzeug behalten werden. Bereits ausgezahlte Umweltprämien müssen allerdings nicht im Rahmen des verlängerten Tesla-Widerrufs zurückgezahlt werden. Daher kann es unter Umständen sogar Sinn ergeben, den Widerruf so zu timen, dass bis dahin sämtliche Umweltprämien ausgeschüttet wurden. Im Normalfall werden sämtliche Umweltprämien nämlich innerhalb von 12 Monaten ab der Fahrzeug-Übergabe ausgezahlt, während der verlängerte Widerruf bis zu ein Jahr und 14 Tage lang möglich ist.

Dass der Widerruf so lange möglich ist, liegt daran, dass Tesla erst Mitte April 2023 eine Telefonnummer in ihrer Widerrufsbelehrung integriert hat. Da Tesla-Fahrzeuge jedoch über das Telefon bestellt werden können, hätte auch der Widerruf über diesen mündlichen Weg möglich sein müssen. Aufgrund dessen ist der Widerruf für Tesla-Besitzer, die ihr Fahrzeug vor der Anpassung der Widerrufsfrist gekauft haben, auch deutlich nach der gesetzlichen Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen möglich.

Wer von dem verlängerten Tesla-Widerruf Gebrauch machen kann und wer nicht

Von dem Widerruf können Tesla-Fahrer profitieren, die ihr Fahrzeug rein für private Zwecke gekauft und ihren Kaufvertrag über den Einsatz von sogenannten Fernkommunikationsmitteln (also online oder via Telefon) abgeschlossen haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Fahrzeug-Übergabe vor weniger als einem Jahr und 14 Tagen stattfand.

Wer seinen Tesla hingegen in einem stationären Tesla-Center gekauft hat, kann nicht von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren. Dies gilt zudem für Tesla-Halter, die ihre Fahrzeuge nach dem 17. April 2023 gekauft haben, da Tesla spätestens ab diesem Tag eine Telefonnummer in der eigenen Widerrufsbelehrung integriert hat. Auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen gelten ggf. andere Widerrufsfristen, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Tesla-Widerruf: Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an

Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Darüber hinaus klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.

Schlagwörter
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: