09.
Jul 2020

Trotz EuGH-Entscheidung im Dieselskandal: Klagen in Deutschland erfolgversprechender

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Klagen gegen den Autokonzern Volkswagen im Zuge des Dieselskandals auch in Österreich zulässig sind. Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der deutschlandweit führenden Kanzlei im Abgasskandal, erklärt, weshalb betroffene Verbraucher dennoch bessere Chancen in Deutschland haben: “Die Zuständigkeit ist jetzt zwar geregelt, doch wie Betroffene entschädigt werden, ist weiterhin unklar und muss jeweils entschieden werden. In Deutschland ist das seit Ende Mai klar definiert”. Seine Kanzlei Goldenstein vertritt über 1.500 österreichische Mandanten.

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals entscheidet mit dem EuGH nun erstmals eine höchstrichterliche Institution für österreichischische Verbraucher – allerdings nur bezüglich der Zuständigkeit. Die grundlegende Frage, ob Volkswagen seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat, bleibt in Österreich unbeantwortet. Auch ist nicht abschließend geklärt, wie der Autokonzern betroffene Verbraucher im Falle eines Erfolgs entschädigen muss. Bis zu entsprechenden Entscheidungen kann es noch Monate oder sogar Jahre dauern. In Deutschland, wo wir für Österreicher in Braunschweig vor Gericht ziehen, hat diese Frage das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), bereits abschließend geklärt.

BGH-Urteil ermöglicht Entschädigungen für Österreicher in Braunschweig

In seinem Urteil vom 25. Mai 2020 hat der BGH endgültig definiert, wie sich die Entschädigungen bei Klagen im Abgasskandal zusammensetzen. Seither ist klar, dass betroffene VW-Käufer ihre manipulierten Dieselfahrzeuge zum Kaufpreis zurückgeben können, abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Zudem erhalten die Betroffenen Verzugszinsen, die zusätzlich auf die Entschädigungssumme angerechnet werden. Auf dieses Urteil können sich auch geschädigte Halter aus Österreich berufen – und zwar in Braunschweig.

Grundsätzlich ist die Klage in Braunschweig seit Beginn des Abgasskandals möglich, denn dort hat Volkswagen seinen Gerichtsstand. Zuvor hat dieser Schritt jedoch keinen Sinn ergeben. Das liegt daran, dass die dortigen Richter zuvor nicht ein einziges Urteil gegen den Konzern gefällt haben. Bisherige Verfahren waren daher aussichtslos. Durch das Urteil des BGH hat sich dies geändert. Sämtliche deutschen Gerichte werden sich in Zukunft in ihren Entscheidungen auf dieses Urteil beziehen. 

So kündigte ein Braunschweiger Richter auch bereits an, dass er seine Rechtsauffassung aufgrund des höchstrichterlichen Urteils revidieren wird. Für Österreicher können die Chancen somit kaum besser stehen. Wir raten jedem Betroffenen, Volkswagen schon heute in Braunschweig zur Rechenschaft zu ziehen. 

Klagen ohne Risiko

Für die Klagen in Deutschland haben uns die führenden Rechtsschutzversicherer aus Österreich sowie ein Prozesskostenfinanzierer ihre Deckungszusage gegeben. Für die entsprechenden Österreicher bedeutet dies, dass sie zu 100 Prozent ohne eigenes Risiko eine Klage in Braunschweig gegen VW einreichen können. In Österreich muss hingegen jede Klage mit entsprechendem Risiko einzeln verhandelt werden.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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