25.
Mrz 2022

Mehr als 200.000 Opel-Fahrzeuge in Deutschland wurden illegal manipuliert

Der Dieselskandal ist mittlerweile längst abgeschlossen? Falsch gedacht! Zwar flog der VW-Abgasskandal bereits vor über sechs Jahren auf, doch mittlerweile ist längst klar, dass auch andere Hersteller ihre Diesel-Autos illegal manipuliert haben. Opel musste bislang beispielsweise über 200.000 Diesel-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals in Deutschland zurückrufen. Weltweit verkaufte der Rüsselsheimer Autobauer sogar mehr als 400.000 illegal manipulierte Autos.

Abgasskandal: Mehrere Opel-Rückrufe seit 2018

Schon vor Jahren rückte auch Opel wegen des Abgasskandals in den Fokus der deutschen Behörden. Nachdem sich der Autobauer zunächst ein freiwilliges Software-Update für die Verbesserung der Abgasreinigung bestimmter Diesel-Modelle genehmigen ließ, rief das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2018 mehrere Opel-Autos wegen der Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen zurück.

Das KBA war sich sicher, dass die Opel-Modelle Zafira, Cascada und Insignia aus den Baujahren 2013 bis 2016 nur zugelassen wurden, weil diese während amtlicher Zulassungstests bessere Abgaswerte vorgaben, als die Fahrzeuge im Normalbetrieb erreichten.

Opel ging zwar juristisch gegen diese amtlichen Rückrufe vor und präsentierte sich in der Sache als Unschuldslamm, doch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte diese Beschwerde im Eilverfahren ab. Dass Opel wirklich unschuldig ist, kann auch aufgrund einer Millionenstrafe angezweifelt werden, die das Unternehmen akzeptierte und bezahlte, ohne sich dagegen zu wehren.

Geschichte wiederholt sich: Aus freiwilliger Aktion wurde erneut ein amtlicher Rückruf

Mit diesen ersten Rückrufen war der Opel-Abgasskandal jedoch noch nicht vorüber. Ganz im Gegenteil: Im Jahr 2021 ließ sich Opel nämlich abermals die Durchführung einer freiwilligen Servicekampagne genehmigen, in deren Rahmen Opel über 100.000 weitere Fahrzeughalter anschrieb, um die Abgasreinigung ihrer Diesel-Fahrzeuge zu verbessern. Mittlerweile mündete auch diese freiwillige Aktion in einem amtlichen Rückruf.

Aktuell kontaktiert Opel deshalb die Halter von Autos der Modellreihen Astra, Corsa und Insignia aus den Baujahren 2014 bis 2018. Die manipulierten Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 sollen ein Software-Update erhalten, das die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge normalisieren soll. Auch diesmal wehrt sich Opel juristisch gegen den Rückruf, doch die Erfolgsaussichten dieses Widerspruchs liegen wohl bei null.

Vorsicht vor der Durchführung eines Software-Updates

Wer von Opel zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wird, sollte deshalb sehr achtsam sein. Es ergibt unbedingt Sinn, bereits vor der Durchführung des Updates einen Anwalt zu kontaktieren, um keine Fehler zu machen. Die Kanzlei Goldenstein bietet diesbezüglich eine kostenfreie Erstberatung für betroffene Fahrzeughalter an und berät diese hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten.

Die Durchführung eines Software-Updates führt nämlich nicht nur zur Normalisierung der Abgasreinigung des jeweiligen Fahrzeugs, sondern oft auch zu unangenehmen Folgeschäden. Das liegt daran, dass die manipulierten Autos gar nicht konzipiert wurden, um Schadstoffe in großem Maße zu filtern.

Deshalb können wegen des Updates mittelfristig negative Begleiterscheinungen wie unangenehme Gerüche, ein erhöhter Kraftstoff- oder AdBlue-Verbrauch und sogar Motorschäden auftreten. Da der direkte Zusammenhang zwischen Update und Schaden jedoch meist nur schwer nachweisbar ist, kommen die verantwortlichen Hersteller nur in Einzelfällen für die entstandenen Reparaturkosten auf.

Diese Rechte haben betroffene Opel-Halter

Unter anderem wegen dieser negativen Konsequenzen des Abgasskandals haben betroffene Opel-Halter die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auf diese Weise lassen sich in der Regel Entschädigungssummen durchsetzen, die deutlich über dem jeweiligen Gebrauchtwagenmarktwert der einzelnen Fahrzeuge liegen.

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können Opel nämlich juristisch dazu aufzufordern, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen. Im Gegenzug ist es möglich, eine Entschädigungssumme durchzusetzen, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert.

Alternativ zur Fahrzeugrückgabe besteht zudem die Option, das eigene Auto zu behalten trotzdem Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In diesem Fall lässt sich eine Entschädigungssumme durchsetzen, die etwa 20 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises beträgt. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher für die Wertverluste aufgrund des Abgasskandals entschädigen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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