22.
Mai 2023

Umfrage zum Abgasskandal: Diesel-Besitzer würden wieder klagen

Schätzungsweise 500.000 Menschen sind in Deutschland wegen des Abgasskandals vor Gericht gezogen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Nur die wenigsten von ihnen bereuen diesen Schritt. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Südwestrundfunks (SWR). Die Landesrundfunkanstalt hat unter wissenschaftlicher Begleitung von Florian Stahl, Professor und Lehrstuhlinhaber für Quantitatives Marketing und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim, über 4000 Diesel-Kläger zu ihren Verfahren befragt.

Diesel-Besitzer würden wieder klagen: Das sind die Gründe dafür

Der Umfrage zufolge würden 86 Prozent der Befragten noch einmal gegen den jeweiligen Fahrzeughersteller vor Gericht ziehen. 93 Prozent gaben sogar an, keinen anderen Weg als die zivilrechtliche Schadensersatzklage zu sehen, um wegen des Abgasskandals eine Entschädigung zu erhalten.

Als Gründe für ihre Klage bezeichneten die Befragten vordergründig die Wertverluste ihrer Fahrzeuge (68,9 Prozent). Aber auch Umweltfaktoren (65 Prozent), die finanzielle Entschädigung (49,8 Prozent), Ärger (49 Prozent) sowie Proteste gegen den jeweiligen Konzern (43 Prozent) zählen zu den Hauptgründen, weswegen Verbraucher Schadensersatzklagen im Abgasskandal eingereicht haben.

Diesel-Halter entscheiden sich unabhängig von Anwaltswerbung für Klagen

Dass die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen erst von einer Kanzlei zur Klage überredet werden mussten, stimmt nicht, obwohl die verantwortlichen Hersteller dies oftmals behaupten. Der Umfrage zufolge waren nämlich 83 Prozent der Befragten von Anfang an von einer Klage überzeugt. Lediglich 19,5 Prozent gaben an, durch die Werbung einer Kanzlei auf die Klage gekommen zu sein, während eigene Recherchen (54,1 Prozent) und Medienberichte (51,4) diesbezüglich als Haupttreiber genannt wurden.

„Die Klagenden sind davon überzeugt, dass sie die Initiatoren ihrer Diesel-Klage sind und nicht die Anwälte“, zitiert der SWR Florian Stahl, Professor für Marketing an der Universität Mannheim. Das legt nahe, dass die vielen Diesel-Klagen vordergründig nicht aufgrund des Angebots von Verbraucherkanzleien eingereicht wurden, sondern wegen der Nachfrage der betroffenen Fahrzeughalter.

Abgasskandal: Diese Rechtsansprüche bestehen

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandals besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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