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Umweltverbände fordern weitere Diesel-Fahrverbote in München
Aufgrund von Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) wurden im Februar dieses Jahres in München neue Diesel-Fahrverbotszonen errichtet. Ältere Diesel, die unter der Schadstoffklasse Euro 4 zugelassen wurden, dürfen seitdem nicht mehr auf den Mittleren Ring oder in die Innenstadt Münchens fahren. Ab Oktober sollte das Fahrverbot eigentlich auch für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 greifen. Doch der Stadtrat entschied nun, dass dieser Schritt aufgrund verbesserter Schadstoffwerte in der Luft ausgesetzt wird. Die DUH und der VCD bewerten dies als Wahlkampfmanöver und wollen dagegen vorgehen.
Stickoxidwerte in München liegen noch immer über dem erlaubten Grenzwert
Tatsächlich hat sich die Luftqualität in der Münchner Innenstadt zuletzt wirklich verbessert. Allerdings überschreitet der Stickoxidwert in der Luft den vorgeschriebenen EU-Grenzwert in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter noch immer um 10 Prozent. Die Stadt München prognostiziert allerdings, dass sich dieser Wert bis 2024 im erlaubten Maße einpendelt und bewertet eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots im Oktober daher als unverhältnismäßig.
Das sieht Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe naturgemäß anders. „Wir werden alle rechtlichen Mittel gegen die einseitige Aufkündigung des Vergleichs für saubere Luft prüfen“, wird Resch in einer aktuellen Pressemitteilung der DUH zitiert und er scheint nicht zu bluffen. Schließlich gibt es auch die bisherigen Fahrverbotszonen in München nur aufgrund von Klagen der DUH und des VCD.
Über 50.000 Euro 5-Diesel in München zugelassen
Sollte es aufgrund weiterer Klagen der beiden Vereine tatsächlich auch zu Fahrverboten für Euro 5-Fahrzeuge kommen, würde das zahlreiche Münchner PKW-Besitzer massiv einschränken. Es sind nämlich deutlich mehr Diesel der Schadstoffnorm Euro 5 in München gemeldet als Euro 4-Fahrzeuge.
Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab es im Januar 2023 rund 21.000 Euro 4-Diesel und rund 55.000 Euro 5-Diesel in München. Hinzu kommen zudem Zehntausende Fahrzeuge von Pendlern, die täglich in die Stadt fahren. Die Erweiterung der Fahrverbotszone würde also ein Vielfaches der bislang eingeschränkten PKW-Besitzer treffen.
Fahrverbotszonen: Einschränkungen und Wertverluste drohen
Für betroffene Fahrzeughalter würden die Fahrverbote zudem nicht nur zu Einschränkungen führen, sondern auch zu einem Wertverlust ihres PKW. Schließlich dürfte die Nachfrage nach PKW-Modellen, die in bestimmten Teilen der Stadt plötzlich nicht mehr genutzt werden dürfen, nicht unbedingt steigern.
Das ist auch deshalb ärgerlich, da viele Euro 5-Diesel sowieso schon enorme Wertverluste hinnehmen mussten, weil sie im Rahmen des Abgasskandal illegal manipuliert wurden. Davon können die Halter dieser Fahrzeuge nun aber auch gewissermaßen profitieren.
Während PKW-Besitzer wegen der Fahrverbote keine Schadensersatzansprüche geltend machen können, ist dies wegen des Abgasskandals nämlich durchaus der Fall. Betroffene PKW-Besitzer können die erlittenen Wertverluste ihrer Fahrzeuge folglich ausgleichen, indem sie eine finanzielle Entschädigung bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen oder ihren Kaufvertrag sogar komplett rückabwickeln.
Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, die verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Fahrzeugs liegt. Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Dieselskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser streckt namensgetreu sämtliche Prozesskosten vor und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher zudem die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.