10.
Mrz 2020

Umweltverschmutzung: Zahlreichen Dieselfahrzeugen in Deutschland fehlt ein Software-Update

Im Anschluss an den Dieselgipfel im Jahr 2017 haben sich die deutschen Autobauer dazu bereit erklärt, mehrere Millionen Dieselfahrzeuge mittels Software-Updates umzurüsten. Dadurch sollte der erhöhte Stickoxid-Ausstoß dieser PKW reduziert werden. Von den mittlerweile 6,3 Millionen Autos wurden aber noch immer rund eine Million Fahrzeuge nicht upgedatet. Das geht aus einer aktuellen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Der Hintergrund dieser Maßnahme ist der Dieselskandal, der 2015 aufgedeckt wurde. Damals wurde klar, dass Volkswagen in zahlreichen Dieselmodellen illegale Abschalteinrichtungen eingebaut hat, die Prüfungssituationen erkennen. Dadurch haben die betroffenen PKW im Testbetrieb deutlich bessere Abgaswerte erzielt, als es im tatsächlichen Straßengebrauch der Fall war. Mittlerweile ist klar, dass nahezu sämtliche Fahrzeughersteller mit ähnlichen Tricks gearbeitet haben, um die vorgeschriebenen Umweltrichtlinien zu erfüllen.

Doch auch fast fünf Jahre später fahren noch immer rund eine Million Dieselfahrzeuge mit einem mutmaßlich erhöhtem Schadstoffausstoß auf den deutschen Straßen umher. Vor allem Volkswagen und Daimler sollen bezüglich der Software-Updates noch enormen Nachholbedarf haben. 

Verkehrsministerium drückte im Dieselskandal mehrfach ein Auge zu

Spannend ist, dass von den bislang 5,25 Millionen durchgeführten Updates lediglich 56 Prozent aufgrund von verpflichtenden Rückrufen vorgenommen wurden. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein vermutet Absprachen zwischen der Automobilindustrie und dem deutschen Verkehrsministerium:

Das Verkehrsministerium lässt sich von den deutschen Autobauern an der Nase herumführen und behandelt diese auch noch bevorzugt. Mehr als sechs Millionen Dieselfahrzeuge hätten einem Software-Update unterzogen werden müssen, doch noch immer waren eine Million davon nicht in der Werkstatt.

Ein Grund hierfür ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in fast der Hälfte der Fälle keine offiziellen Rückrufe veranlasst hat. Diese würden die betroffenen Fahrzeughalter nämlich zu der Durchführung eines Software-Updates verpflichten. Stattdessen schrieb Daimler beispielsweise  der seit 2017 rund drei Millionen Halter von Mercedes-Benz-Dieselfahrzeugen an, um freiwillige Software-Updates durchzuführen. Zuletzt lockte der Konzern seine Kunden sogar mit Werkstatt-Gutscheinen dazu.”

Freiwillige Software-Updates: Vertuschungsaktion von Daimler und dem KBA?

“Experten vermuteten dahinter schon länger die Vertuschung eines neuen Kapitels im Abgasskandal. Diese  These hat sich nun bestätigt, denn ein offizieller Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für die ersten Modelle erfolgte jetzt – knapp drei Jahre später. Es wirkt, als hätte sich die Behörde mit Daimler abgesprochen, um den finanziellen Schaden des Konzerns sowie den bürokratischen Aufwand des KBA auf Kosten der Verbraucher zu reduzieren.

Zudem ist weiterhin unklar, ob die Software-Updates überhaupt zu einem geringeren Schadstoffausstoß führen: Tests ergaben, dass das VW-Software-Update nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad vollständig funktioniert. Bei Mercedes-Benz ergaben unabhängige Messungen nach dem Software-Update sogar einen höheren Schadstoffausstoß als vorher. Dennoch wurden Updates wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt”, erklärt Claus Goldenstein.

Diese Rechte haben Fahrzeughalter im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen, welche die Nutzungsentschädigung ausgleichen. In diese Richtung hat sich bislang mehrere deutsche Oberlandesgerichte ausgesprochen.

 

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