04.
Nov 2022

Ungereimtheiten bei der Lizenzvergabe für Online-Glücksspiel

Im Frühjahr 2022 wurde die erste bundesweit gültige Online-Glücksspiellizenz in Deutschland vergeben. Mittlerweile besitzen 13 Unternehmen eine solche Konzession (Stand: 4. November 2022). Doch der Vergabeprozess dieser Lizenzen wirft Fragen auf. Laut dem Handelsblatt scheinen möglicherweise zwei Unternehmen eine Art Oligopolstellung im deutschen Glücksspielmarkt aufzubauen.

Zwei Glücksspiel-Giganten beherrschen den deutschen Online-Markt

Demnach ging die erste deutsche Glücksspiellizenz für virtuelle Automatenspiele im April 2022 an ein Gemeinschaftsunternehmen der Novomatic-Gruppe aus Österreich und der Gauselmann-Gruppe aus Deutschland. Diese Firmen sind hierzulande bereits aus stationären Spielhallen unter Markennamen wie “Merkur” oder “Novoline” bekannt und haben in der Vergangenheit unter anderem mit Affären um politische Spenden auf sich aufmerksam gemacht.

Das Joint Venture von Gauselmann und Novomatic, das den Namen “Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel (DGGS)” trägt, erhielt die deutsche Glücksspiellizenz bereits acht Monate nach der Bewerbung. Andere Unternehmen mussten hingegen knapp ein Jahr darauf warten, dass ihre Bewerbung final bearbeitet wurde.

Auffällig ist zudem, dass die Hälfte der zwölf weiteren Unternehmen, die bislang eine deutsche Glücksspiellizenz erhielten, ebenfalls zur Novomatic- oder Gauselmann-Gruppe gehören. Darüber hinaus werben fünf der sechs Firmen ohne Geschäftsbezug zu Gauselmann oder Novomatic für Spiele der zwei Glücksspiel-Giganten. Es gibt also lediglich ein Unternehmen, das aktuell eine deutsche Online-Glücksspiellizenz besitzt und offiziell keine Beziehungen zu Novomatic oder Gauselmann pflegt.

Glücksspiel-Behörde wusste nichts von Novomatic-Beteiligung

Dass Novomatic und Gauselmann den deutschen Markt beherrschen und sich scheinbar einen Wettbewerbsvorteil erarbeitet haben, beunruhigt andere Branchenteilnehmer zunehmend. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, das bislang für die Vergabe der deutschen Lizenzen zuständig ist, hat diesbezüglich hingegen keine öffentlichen Bedenken geäußert.

Die Behörde räumte allerdings gegenüber dem Handelsblatt ein, dass sie nicht einmal von Novomatics Beteiligung an dem Unternehmen, das in Deutschland die erste Glücksspiellizenz erhielt, wusste. Glücksspielrechtliche Bedenken äußerte das Landesverwaltungsamt in diesem Zusammenhang aber auch im Nachhinein nicht.

So spielt es beispielsweise keine Rolle, dass Novomatic in Österreich bereits von dem Obersten Gerichtshof (OGH) wegen des Verstoßes gegen die Glücksspielgesetze vor Ort verurteilt wurde. Auch frühere Glücksspiel-Verstoße in Deutschland wurden von der zuständigen Behörde wohl nicht überprüft. Dabei warben in der Vergangenheit vor allem Unternehmen aus dem EU-Ausland in Deutschland auf illegale Weise um deutsche Kunden.

Die frühere Gesetzeslage in Deutschland

Vor der aktuellen Liberalisierung des Glücksspielmarktes in Deutschland waren Angebote wie virtuelle Automatenspiele, Online-Casinos und Online-Poker-Websites ausschließlich in Schleswig-Holstein erlaubt. Das nördliche Bundesland ging 2012 nämlich einen Sonderweg und ermöglichte die Vergabe von entsprechenden Lizenzen an insgesamt neun Unternehmen.

Die jeweiligen Anbieter durften sich allerdings nur an Bewohner Schleswig-Holsteins richten. In allen anderen 15 Bundesländern waren entsprechende Online-Glücksspielangebote in den vergangenen Jahren hingegen komplett verboten.

Vor allem Glücksspielunternehmen aus Ländern wie Malta und Zypern hielten die strengen deutschen Gesetze allerdings nicht davon ab, teils aggressiv im Netz um deutsche Spieler zu werben. Entsprechende Unternehmen argumentierten, mit ihren Lizenzen aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland legal zu sein. Mehrere Gerichte verkündeten aber, dass dies falsch sei.

Illegales Online-Glücksspiel: Spielverluste können zurückgefordert werden

Für die Glücksspielunternehmen spielen entsprechende Aktivitäten in der Vergangenheit keine Rolle in Bezug auf eine künftige Lizenzierung. So haben viele der aktuell in Deutschland zugelassenen Glücksspielunternehmen auch heute ihren Sitz in Malta. Dazu zählen auch Unternehmen, denen Verbindungen zu Gauselmann oder Novomatic nachgewiesen werden können.

Zum Bumerang könnten die illegalen Geschäftspraktiken aus der Vergangenheit dennoch für viele Firmen werden. Weil die Verträge zwischen den illegalen Anbietern und den deutschen Spielern nie gültig waren, haben Letztere nämlich Anspruch auf die Erstattung sämtlicher Spielverluste. Dabei spielt es keine Rolle, ob das jeweilige Casino mittlerweile eine gültige Lizenz besitzt oder nicht.

Tatsächlich haben schon mehr als 60 Gerichte entsprechenden Spielerklagen verbraucherfreundlich entschieden und die jeweiligen Anbieter zur Rückerstattung von Spielverlusten verurteilt. Zuletzt verkündete das Oberlandesgericht (OLG) München sogar, dass es diesbezüglich keine Rolle spielt, ob der Spieler selbst von der Illegalität des Casinos wusste. Schließlich sollten die strengen deutschen Glücksspielgesetze Verbraucher schützen und nicht die Unternehmen.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel einzuklagen. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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