05.
Sep 2023

In diesen deutschen Orten stoßen upgedatete VW-Diesel ganzjährig unerlaubt viel Schadstoffe aus

Mit einem Software-Update sollte 2016 die Abgasreinigung von mehreren Millionen VW-Fahrzeugen normalisiert werden, da diese in den Abgasskandal verwickelt waren. Im Februar 2023 entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht allerdings, dass auch dieses Software-Update illegale Abschalteinrichtungen enthält und nie hätte genehmigt werden dürfen. Das liegt unter anderem daran, dass die upgedateten Fahrzeuge bei der Fahrt oberhalb von 1000 Metern über dem Meeresspiegel unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. In einigen hochgelegenen deutschen Orten funktioniert die Abgasreinigung dieser Fahrzeuge daher ganzjährig nicht korrekt.

In diesen Orten emittieren upgedatete VW-Fahrzeuge fast immer zu viele Schadstoffe

Laut dem Online-Portal www.deine-berge.de gibt es in Deutschland 14 Orte und Städte, die mindestens in Teilen oberhalb von 1000 Metern liegen. Dies betrifft die bayerischen Orte Oberjoch, Sptzingsee, Gschwend, Schlipfhalden, Mitterfirmiansreut, Mittelberg, Unterjoch und Vorderreute sowie die Baden-Württembergischen Orte Feldberg, Rütte, Fischbach, Breitnau, Höchenschwand und Schönwald.

Wer in einem dieser Orte wohnt und ein VW-Fahrzeug mit Software-Update fährt, emittiert mit dem eigenen Fahrzeug folglich das ganze Jahr lang unerlaubt viele Schadstoffe. Das ist selbstverständlich illegal, denn Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung reduzieren, dürfen laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) lediglich in absoluten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

VW-Software-Update enthält weitere Abschalteinrichtungen

Die Fahrzeuge mit dem VW-Software-Update stoßen allerdings nicht nur in besonders hochgelegenen Orten einen Großteil des Jahres unerlaubt viele Stickoxide aus, sondern quasi in ganz Deutschland. Das liegt daran, dass das Software-Update noch mindestens zwei weitere Abschalteinrichtungen enthält, die sich ebenfalls auf die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge auswirken.

Einerseits haben die VW-Entwickler in dem Software-Update eine sogenannte Taxischaltung verbaut, die den Schadstoffausstoß nach mehr als 15 Minuten im Leerlauf auf ein unerlaubtes Niveau hochschraubt. Andererseits wurden die upgedateten Diesel-Fahrzeuge aus dem VW-Konzern auch mit einem sogenannten Thermofenster manipuliert, wodurch sie lediglich bei Außentemperaturen in Höhe von etwa 15 bis 33 Grad Schadstoffe gesetzeskonform filtern. Der EuGH hat entsprechende Thermofenster bereits eindeutig als illegal klassifiziert.

VW will Schadensersatzklagen wegen Software-Update verhindern

Volkswagen bestreitet zwar offiziell, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen unzulässig seien. Doch ganz so sicher ist sich der Wolfsburger Konzern diesbezüglich offenbar doch nicht. Seit mehreren Wochen informieren VW-Vertragshändler potenzielle Gebrauchtwagenkäufer von Fahrzeugen mit dem Software-Update vor dem Kauf in Form einer schriftlichen Kundeninformation über die verbauten Abschalteinrichtungen und erklären in dem Schreiben, dass die betroffenen Fahrzeuge aufgrund dieser Manipulationen an Wert verlieren und sogar stillgelegt werden könnten.

Ohne eine Unterschrift unter diese Kundeninformation ist der Kauf eines Diesel-Fahrzeugs mit Software-Update bei einem VW-Händler nicht mehr möglich. Auf diesem Weg will sich der Automobilkonzern bezüglich möglicher Schadensersatzklagen absichern. Gebrauchtwagenkäufer sollten sich daher mindestens zweimal überlegen, ob ein Fahrzeugkauf angesichts der Abtretung von Haftungsansprüchen im Abgasskandal überhaupt Sinn ergibt. Unter Umständen könnte dem neuerworbenen Fahrzeug aufgrund der verbauten Abschalteinrichtungen nämlich in den kommenden Wochen der Betrieb auf europäischen Straßen untersagt werden.

Wer die Kundeninformation unterzeichnet hat, kann dann allerdings nicht behaupten, zum Kaufzeitpunkt nichts von dem möglichen Schaden gewusst zu haben und folglich auch keine Rechtsansprüche geltend machen. Anders sieht es hingegen bei PKW-Besitzern aus, die ihr VW-Fahrzeug mit dem Software-Update gekauft haben, ohne eine solche Kundeninformation unterzeichnet zu haben. In dem Fall besteht durchaus Anspruch auf Schadensersatz wegen des VW-Abgasskandals.

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Alternativ besteht oftmals auch die Option, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Halter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit dem Online-Schnellcheck der Kanzlei haben Verbraucher darüber hinaus die Möglichkeit, in wenigen Schritten zu prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

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