29.
Apr 2020

Urteil des OLG Koblenz: VW wird trotz “Käuferwissens” im Diesel-Abgasskandal verurteilt

Am 3. April 2020 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) Volkswagen zu Schadensersatz. Obwohl der Kläger sein Fahrzeug erst im Oktober 2017 erworben hatte, kommt es hier zu einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil. Bislang wurden ähnliche Klagen vor den Oberlandesgerichten meist abgelehnt, wenn die Verbraucher zum Zeitpunkt des Autokaufs Kenntnis über den Manipulationsskandal hatten. 

2015 informierte Volkswagen die Öffentlichkeit in einer Mitteilung über Unregelmäßigkeiten bei der Abgasreinigung. Rechtsanwalt Claus Goldenstein bewertet das Urteil des rheinland-pfälzischen Gericht. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die mehr als 20.800 Mandanten in der Sache vertritt und diesbezüglich für den ersten Fall vor dem BGH verantwortlich ist:

“Mit dem aktuellen Urteil in Koblenz kommt es zu einer weiteren Schadensersatzforderung gegen Volkswagen – und das obwohl der Kläger seinen PKW erst erworben hat, als der Manipulationsskandal bereits bekannt war. Ein weiteres Urteil mit bedeutender Signalwirkung im Vorfeld der anstehenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 05. Mai. Für vom Dieselskandal betroffene Verbraucher ist das ein Grund zur Freude: Je mehr Gerichte dieser Auffassung folgen, desto höher sind ihre Erfolgschancen in dieser Sache, wenn sie gegen den Konzern in einer Individualklage vorgehen.”

Laut VW hätte der Kläger beim Kauf Wissen über den Abgasskandal haben müssen

Der Kläger hatte im Oktober 2017 einen VW Passat erworben. Im betroffenen Fahrzeug war ein Motor des Typs EA 189 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut. Im Zuge eines verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) spielte VW 2015 ein Software-Update auf, welches diese Abschalteinrichtung beseitigen sollte. 

Allerdings vertrat der Kläger die Meinung, dass sein Fahrzeug durch das Update nicht mangelfrei geworden sei. VW legte dar, dass sich die Grenzwerte für Schadstoffemissionen der Euro 5-Norm ausschließlich auf Messungen unter den besonderen Bedingungen des so genannten Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) bezogen – also auf dem Prüfstand. Die im normalen Fahrbetrieb ausgestoßenen Schadstoffmengen seien deshalb insoweit ohne Bedeutung. Darüber hinaus müsse der Käufer vom Abgasskandal gewusst haben, als er sein Fahrzeug erwarb. Kläger und VW stritten vor Gericht schließlich darüber, ob der Autobauer den Kunden sittenwidrig geschädigt hat.

OLG geht auch bei einem Kauf in 2017 von einer vorsätzlichen Schädigung aus

Das Oberlandesgericht Koblenz kam zu dem Schluss, dass VW schadensersatzpflichtig ist und bestätigte, dass der Konzern sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt hat. Dieses sittenwidrige Verhalten dauerte auch dann noch an, als Kaufvertrages im Oktober 2017 abgeschlossen wurde. Durch die Mitteilung vom September 2015, in der VW seine Kunden über die Manipulation informierte, war das sittenwidrige Verhalten nicht entfallen. Mit seinem Urteil schließt sich das OLG Koblenz der Argumentation der OLGs in Hamm und Oldenburg an. Wie in Koblenz hält es auch das OLG Oldenburg für nicht angemessen, den Beschuldigten mit Straflosigkeit zu belohnen, wenn eine vollendete sittenwidrigen Handlung vorliegt und der Täter sein Handeln offenlegt. Ebenso darf der geschädigte Käufer nicht das Risiko tragen, dass ihn die Aufklärungsmaßnahme der VW AG nicht erreicht hat.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

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