28.
Apr 2019

Urteil in weiterem Diesel-Musterverfahren gefallen

Am 27.03.2019 entschied das Oberlandesgericht in Stuttgart, dass die Klagen der Aktionäre gegenüber der Porsche SE dem laufenden VW-Verfahren in Braunschweig zugeordnet werden müssen. Porsche umgeht somit einem eigenem Musterverfahren.

Die Ankläger des Verfahrens in Braunschweig haben auf Schadensersatz geklagt, da VW die Anleger zu spät über die finanziellen Folgen des Abgas-Skandals informiert hat. Die Porsche Anleger fordern ebenso Schadensersatz in Milliardenhöhe. Es ist von rund 200 Anklagen die Rede. Jetzt mehr lesen!

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