27.
Nov 2019

Urteile im Abgasskandal: Deutsche Fahrzeughalter haben gute Aussichten

Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Volkswagen-Auto hat, hat eigentlich keinen Grund zur Freude. Doch ein neuer Bericht macht entsprechenden Fahrzeughaltern nun Mut: Fast alle Gerichte in Deutschland sprechen sich in Dieselskandal-Prozessen gegen den Wolfsburger Konzern aus. Betroffenen Verbrauchern winken daher hohe Entschädigungszahlungen.

Die meisten deutschen Gerichte urteilen verbraucherfreundlich

Laut eines aktuellen NDR-Berichts urteilen 96 der 115 Landgerichte in Deutschland verbraucherfreundlich, wenn es um den Dieselskandal geht. In der nächsthöheren juristischen Instanz – den Oberlandesgerichten (OLG) – fällt das Fazit noch eindeutiger aus: Lediglich das OLG Braunschweig hat sich bislang in seinen Entscheidungen stets auf die Seite von Volkswagen gestellt und Verbrauchern keine Entschädigungen zugesprochen.

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, erklärt die Entscheidungen des OLG Braunschweigs:

“Dass die Braunschweiger Gerichte im Abgasskandal stets gegen die Klägerseite urteilen, kann damit zu tun haben, dass VW seinen Gerichtsstand dort hat. Im Rahmen des Abgasskandals haben betroffene Verbraucher nämlich die Möglichkeit, die Klage an ihrem eigenen Wohnort oder dem Sitz der Klägerseite einzureichen. 

Würden die Braunschweiger Gerichte nun stets für die Verbraucher entscheiden, würden wahrscheinlich sämtliche betroffenen Fahrzeughalter aus ganz Europa dorthin ziehen. Daher gehen wir davon aus, dass das Braunschweiger Gericht die Prozesse bewusst abblockt, um nicht in VW-Verfahren zu ersticken.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

Die Entschädigungssumme, die Fahrzeughaltern zugesprochen wird, unterscheidet sich von Fall zu Fall: Sie setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

VW-Halter müssen sich beeilen: Verjährungsfrist ab 31.12.2019

“Noch immer setzen rund 1,7 Millionen VW-Fahrzeughalter ihre Rechte im Abgasskandal nicht durch. Diese müssen sich nun beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen. Dann tritt nämlich die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein. Wir von Goldenstein & Partner unterstützen aktuell mehr als 11.000 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit 95 Prozent unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal sechs bis acht Monaten”, so Claus Goldenstein.

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