16.
Jan 2020

Verbraucherschutzbehörde in Polen verhängt Bußgeld gegen VW

Volkswagen wird einmal mehr vom Abgasskandal eingeholt, denn die polnische Verbraucherschutzbehörde hat in der Sache aktuell ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen die Volkswagen Group Polska verhängt. Insgesamt soll die polnische Vertriebsgesellschaft von VW eine Strafe in Höhe von 120 Millionen Złoty zahlen, was umgerechnet etwa 28,3 Millionen Euro sind. Es ist die höchste Strafzahlung, die jemals von der polnischen Verbraucherschutzbehörde angeordnet wurde.

Volkswagen selbst weigert sich aktuell noch, die Strafe zu zahlen. In Deutschland musste der Konzern bereits im Jahr 2018 ein Bußgeld in Höhe von rund einer Milliarde Euro bezahlen. Trotz des Abgasskandals verkündete Volkswagen aktuell, dass das Unternehmen 2019 mehr Autos als je zuvor verkaufte und erneut schwarze Zahlen schrieb.

Braunschweiger Staatsanwaltschaft klagt weitere VW-Manager an

Komplett beendet ist die Aufarbeitung des Abgasskandals aber auch hierzulande noch nicht. So erhob die Braunschweiger Staatsanwaltschaft am Dienstag gegen sechs weitere VW-Mitarbeiter Anklage. Den Personen wird vorgeworfen, maßgeblich an der Manipulation von Fahrzeugmotoren beteiligt gewesen zu sein und somit auch an der bewussten Täuschung von VW-Kunden. Die manipulierten Autos stoßen im Realbetrieb nämlich deutlich mehr Schadstoffe aus, als es erlaubt ist.

Insgesamt klagt die Staatsanwaltschaft in der Sache nun gegen elf VW-Mitarbeiter. Der prominenteste unter ihnen ist der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Martin Winterkorn. Bis es zu einer Verhandlung kommt, kann es jedoch noch dauern, denn gegen mehr als 30 weitere VW-Mitarbeiter wird weiterhin ermittelt.

Das ist die Rechtslage für betroffene Fahrzeughalter im Abgasskandal

Neben den Ermittlungen gegen die verantwortlichen VW-Mitarbeiter im Abgasskandal laufen auch zahlreiche Klagen von geschädigten Verbrauchern gegen den Konzern. Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können nämlich die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.

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