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Verbraucherzentrale bestätigt: Widerruf von Tesla-Kaufverträgen ist über ein Jahr lang möglich
Die Nachrichtenagentur AFP hat in der vergangenen Woche darüber berichtet, dass das Team von Goldenstein Rechtsanwälte Tesla-Besitzer dabei unterstützt, ihre Kaufverträge bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Fahrzeugübergabe zu widerrufen. Für den Beitrag befragte die drittgrößte Nachrichtenagentur der Welt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese bestätigte, dass Widerrufe aufgrund eines Formfehlers von Tesla auch lange nach der gesetzlichen Widerrufsfrist in Höhe von 14 Tagen noch möglich seien.
Verbraucherzentrale teilt die Rechtsauffassungen von Goldenstein Rechtsanwälte
Auf die Thematik angesprochen gab ein Sprecher der Verbraucherzentrale an, dass die gesetzliche Frist zum Widerruf nicht ausgelöst werde, wenn die Form der Widerrufsbelehrung nicht korrekt eingehalten wurde. Dies war bei der Widerrufsbelehrung von Tesla der Fall, denn das US-Unternehmen hat in Deutschland bis zum 17. April 2023 keine Telefonnummer in dem Dokument integriert und seinen Kunden dadurch faktisch die Möglichkeit des mündlichen Widerrufs verwehrt.
Selbst Tesla ist sich dessen offenbar bewusst, denn das Unternehmen hat schon Widerrufe der Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte akzeptiert, obwohl diese Monate nach der jeweiligen Fahrzeugübergabe erfolgten. Allerdings fordert das Unternehmen im Zuge eines solchen Widerrufs pauschal 20 Prozent des Kaufpreises sowie einen Nutzungsersatz von 55 Cent pro Kilometer von seinen Kunden.
Auch hierzu befragte die AFP die Verbraucherzentrale NRW, weil die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte den Abzug eines Wertersatzes oder einer Nutzungsentschädigung im Rahmen des Widerrufs nicht für rechtens halten und deshalb juristisch gegen Tesla vorgehen. Auch diese Rechtsauffassung teilte die Verbraucherzentrale grundsätzlich und verwies lediglich darauf, dass es noch kein höchstrichterliches Grundsatzurteil in der Sache gebe.
Tesla-Widerruf: Goldenstein Rechtsanwälte bietet kostenfreie Erstberatung an
Für rund 50.000 Tesla-Besitzer in Deutschland bedeutet dies, dass sie aufgrund des Formfehlers von Tesla den vollständigen Kaufpreis ihres Fahrzeugs zurückverlangen können und in diesem Zuge sogar bereits ausgezahlte Umweltprämien behalten dürfen. Die Voraussetzung für den späten Widerruf ist, dass das jeweilige Fahrzeug ausschließlich für private Zwecke gekauft wurde, die Fahrzeugübergabe vor weniger als einem Jahr und 14 Tagen stattfand und der Kauf per Fernabsatz, also online oder via Telefon, erfolgte.
Dass Tesla-Fahrer von der Möglichkeit des verlängerten Widerrufs Gebrauch machen, kann mehrere Gründe haben. Beispielsweise hat der Wiederverkaufswert der betroffenen Fahrzeuge teils stark unter den jüngsten Preisreduzierungen von Tesla gelitten. Zudem klagen viele Tesla-Besitzer über Probleme mit ihren Fahrzeugen. Dazu zählen beispielsweise mangelnde Reichweiten, ein nicht korrekt funktionierender Autopilot sowie komische Fahrzeuggeräusche.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Tesla-Fahrer kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache. Mit Hilfe des Online-Schnellchecks der Verbraucherkanzlei können Tesla-Fahrer in wenigen Minuten prüfen, ob Sie ihren Tesla-Kaufvertrag aktuell noch widerrufen können. Dieses Angebot ist selbstverständlich unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden.